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Liebe Damen und Herren,

auf dieser Seíte möchte ich mich mit Fragen „Rund um die Immobilie“ beschäftigen.

Als Erwerber einer Immobilie sollte man sich vorab die Zeit nehmen, und sich ausgiebig über Fördermöglichkeiten informieren.

Wie Sie sicherlich wissen, wurde die Eigenheimzulage ab Januar 2006 abgeschafft.





Abschreibung ab 2006:

Die degressive Abschreibung von Gebäuden mit Mietwohnungen entfällt.

Somit können diese Gebäude, für die der Bauantrag nach dem 01.01.2006 gestellt oder der Kaufvertrag nach dem 01.01.2006 notariell abgeschlossen wurde, nur noch linear mit 2% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten pro Jahr abgeschrieben werden.







Bis einschließlich 2005:

Eigenheimzulage, Grundförderung für Alt- und Neubauten:

Die Bemessungsgrundlage, d.h. Maximal geförderte Summe ist 1% von 125.000,- EURO. Betrifft Altbauten und Neubauten inkl. Grundstückskosten.

  • Kostet eine Immobilie weniger, als 125.000,- EURO, so erhalten sie 1% des tatsächlichen Kaufpreises,

Beispiel: Sie erwerben eine Immobilie für 100.000,- EURO, dann erhalten Sie acht Jahre lang einen Betrag von 1.000,- EURO jährlich als Förderbetrag.



  • Kostet die Immobilie 125.000,- EURO oder mehr, dann erhalten Sie acht Jahre lang einen Betrag von 1.250,- EURO jährlich als Förderbetrag, das ist bereits die Obergrenze!



Kinderzulage:

Glücklicherweise hat sich bei der Kinderzulage eine Aufrundung ergeben, so erhält man für jedes zum Haushalt gehörende Kind zusätzlich zur Grundförderung 800,- EURO/jährlich und ebenfalls über acht Jahre. Das betrifft auch die jugendlichen, die noch Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten, sofern sie zum Haushalt gehören. Bsp.: Auszubildende, Zivis, Wehrdienstler.



Einkommensgrenzen:

Die Förderung erhält nur, wer folgende Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Maßgebend sind die Einkünfte des Jahres des Einzugs und des vergangenen Jahres:

Sie sind verheiratet und ohne Kinder und haben in den letzten beiden Jahren nicht mehr als 140.000 EURO verdient. Dann erhalten Sie max. 1.250,- EURO Förderung/Jahr

Sie sind verheiratet und haben 1 Kind und haben in den letzten beiden Jahren nicht mehr als 170.000 EURO verdient. Dann erhalten Sie max. 2.050,- EURO Förderung/Jahr

Sie sind verheiratet und haben 2 Kinder und haben in den letzten beiden Jahren nicht mehr als 200.000 EURO verdient. Dann erhalten Sie max. 2.850,- EURO Förderung/Jahr

Sie sind verheiratet und haben 3 Kinder und haben in den letzten beiden Jahren nicht mehr als 230.000 EURO verdient. Dann erhalten Sie max. 3.650,- EURO Förderung/Jahr

Ehepaare haben übrigens 2 mal Anspruch auf die Förderung!



Sie sind ledig und ohne Kinder und haben in den letzten beiden Jahren nicht mehr als 70.000 EURO verdient. Dann erhalten Sie max. 1.250,- EURO Förderung/Jahr

Sie sind ledig und haben 1 Kind und haben in den letzten beiden Jahren nicht mehr als 100.000 EURO verdient. Dann erhalten Sie max. 2.050,- EURO Förderung/Jahr

Sie sind ledig und haben 2 Kinder und haben in den letzten beiden Jahren nicht mehr als 130.000 EURO verdient. Dann erhalten Sie max. 2.850,- EURO Förderung/Jahr

Sie sind ledig und haben 3 Kinder und haben in den letzten beiden Jahren nicht mehr als 160.000 EURO verdient. Dann erhalten Sie max. 3.650,- EURO Förderung/Jahr



Ausbauten und Erweiterungen am bestehenden Objekt werden übrigens nicht mehr gefördert!





Rechtshinweis:

Die gesamten Angaben habe ich guten und reinen Gewissens als kleine Hilfe eingebaut. Ich lehne jedoch jede Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben vorsorglich ab. Grundsätzlich übernehme ich keine Haftung.