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DAS DRITTE BUCH MOSE

Kapitel 15 - 27





Gesetz über das Verhalten bei unreinen Ausflüssen

Kapitel 15

  1. Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:

  2. Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann an seinem Glied einen Ausfluß hat, so ist er unrein.

  3. Mag sein Glied den Fluß ausfließen lassen oder nicht, so ist er unrein.

  4. Jedes Lager, worauf er liegt, und alles, worauf er sitzt, wird unrein.

  5. Und wer sein Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.

  6. Und wer sich hinsetzt, wo jener gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.

  7. Wer ihn anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.

  8. Wenn er seinen Speichel auswirft auf den, der rein ist, so soll der seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.

  9. Auch der Sattel, auf dem er reitet, wird unrein.

  10. Und wer irgend etwas anrührt, das er unter sich hat, der wird unrein bis zum Abend. Und wer solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.

  11. Und wen er anrührt, ehe er die Hände gewaschen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.

  12. Wenn er ein irdenes Gefäß anrührt, das soll man zerbrechen, aber das hölzerne Gefäß soll man mit Wasser spülen.

  13. Und wenn er rein wird von seinem Fluß, so soll er sieben Tage zählen, nachdem er rein geworden ist, und dann seine Kleider waschen und sich mit frischem Wasser abwaschen, so ist er rein.

  14. Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben nehmen und vor den HERRN bringen an die Tür der Stiftshütte und dem Priester geben.

  15. Und der Priester soll die eine zum Sündopfer bereiten und die andere zum Brandopfer und ihn vor dem HERRN entsühnen seines Ausflusses wegen.

  16. Wenn einem Mann im Schlaf der Same abgeht, der soll seinen ganzen Leib mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.

  17. Und jedes Kleid und jedes Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll abgewaschen werden mit Wasser, und es soll unrein sein bis zum Abend.

  18. Und wenn eine Frau bei einem Manne liegt, dem der Same abgeht, dann sollen sie sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.

  19. Und wenn eine Frau ihren Blutfluß hat, so soll sie sieben Tage für unrein gelten. Wer sie anrührt, der wird unrein bis zum Abend.

  20. Und alles, worauf sie liegt, solange sie ihre Zeit hat, wird unrein, und alles, worauf sie sitzt, wird unrein.

  21. Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.

  22. Und wer irgend etwas anrührt, worauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.

  23. Und wer etwas anrührt, das auf ihrem Lager gewesen ist oder da, wo sie gesessen hat, soll unrein sein bis zum Abend.

  24. Und wenn ein Mann bei ihr liegt und es kommt sie ihre Zeit an bei ihm, der wird sieben Tage unrein, und das Lager, darauf er gelegen hat, wird unrein.

  25. Wenn aber eine Frau den Blutfluß eine lange Zeit hat, zu ungewöhnlicher Zeit oder über die gewöhnliche Zeit hinaus, so wird sie unrein, solange sie ihn hat; wie zu ihrer gewöhnlichen Zeit, so soll sie auch da unrein sein.

  26. Jedes Lager, worauf sie liegt die ganze Zeit ihres Blutflusses, soll gelten wie ihr Lager zu ihrer gewöhnlichen Zeit. Und alles, worauf sie sitzt, wird unrein wie bei der Unreinheit ihrer gewöhnlichen Zeit.

  27. Wer davon etwas anrührt, der wird unrein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.

  28. Wird sie aber rein von ihrem Blutfluß, so soll sie sieben Tage zählen, und danach soll sie rein sein.

  29. Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben nehmen und zum Priester bringen vor die Tür der Stiftshütte.

  30. Und der Priester soll die eine zum Sündopfer bereiten und die andere zum Brandopfer und die Frau entsühnen vor dem HERRN wegen ihres Blutflusses, der sie unrein macht.

  31. Und ihr sollt die Kinder Israel wegen ihrer Unreinheit absondern, damit sie nicht sterben in ihrer Unreinheit, wenn sie meine Wohnung unrein machen, die mitten unter ihnen ist.

  32. Das ist das Gesetz über den, der einen Ausfluß hat und dem der Same im Schlaf abgeht, daß er unrein davon wird,

  33. und über die, die ihren Blutfluß hat, und wer sonst einen Ausfluß hat, es sei Mann oder Frau, und wenn ein Mann bei einer Unreinen liegt.

Gesetz für den großen Versöhnungstag

Kapitel 16

  1. Und der HERR redete mit Mose, nachdem die zwei Söhne Aarons gestorben waren, als sie vor dem HERRN opferten,

  2. und sprach: Sage deinem Bruder Aaron, daß er nicht zu jeder Zeit in das Heiligtum gehe hinter den Vorhang vor den Gnadenthron, der auf der Lade ist, damit er nicht sterbe; denn ich erscheine in der Wolke über dem Gnadenthron.

  3. Er soll hineingehen mit einem jungen Stier zum Sündopfer und mit einem Widder zum Brandopfer

  4. und soll das heilige leinene Gewand anlegen, und leinene Beinkleider sollen seine Blöße bedecken, und er soll sich mit einem leinenen Gürtel gürten und den leinenen Kopfbund umbinden, denn das sind die heiligen Kleider; er soll seinen Leib mit Wasser abwaschen und sie dann anlegen.

  5. Und er soll von der Gemeinde der Kinder Israel zwei Ziegenböcke entgegennehmen zum Sündopfer und einen Widder zum Brandopfer.

  6. Und Aaron soll einen Stier, sein Sündopfer, darbringen, daß er für sich und sein Haus Sühne schaffe,

  7. und danach zwei Böcke nehmen und vor den HERRN stellen an der Tür der Stiftshütte

  8. und soll das Los werfen über die zwei Böcke: ein Los dem HERRN und das andere dem Asasel

  9. und soll den Bock, auf welchen das Los für den HERRN fällt, opfern zum Sündopfer.

  10. Aber den Bock, auf welchen das Los für Asasel fällt, soll er lebendig vor den HERRN stellen, daß er über ihm Sühne vollziehe und ihn zu Asasel in die Wüste schicke.

  11. Und Aaron soll den Stier seines Sündopfers herzubringen und sich und sein Haus entsühnen und soll ihn schlachten

  12. und soll eine Pfanne voll Glut vom Altar nehmen, der vor dem HERRN steht, und beide Hände voll zerstoßenen Räucherwerks und es hinein hinter den Vorhang bringen

  13. und das Räucherwerk aufs Feuer tun vor dem HERRN, daß die Wolke vom Räucherwerk den Gnadenthron bedecke, der auf der Lade mit dem Gesetz ist, damit er nicht sterbe.

  14. Und soll etwas vom Blut des Stieres nehmen und es mit seinem Finger gegen den Gnadenthron sprengen; vor den Gnadenthron aber soll er siebenmal mit seinem Finger von dem Blut sprengen.

  15. Danach soll er den Bock, das Sündopfer des Volks, schlachten und sein Blut hineinbringen hinter den Vorhang und soll mit seinem Blut tun, wie er mit dem Blut des Stieres getan hat, und etwas davon auch sprengen gegen den Gnadenthron und vor den Gnadenthron

  16. und soll so das Heiligtum entsühnen wegen der Verunreinigungen der Kinder Israel und wegen ihrer Übertretungen, mit denen sie sich versündigt haben. So soll er tun der Stiftshütte, die bei ihnen ist inmitten ihrer Unreinheit.

  17. Kein Mensch soll in der Stiftshütte sein, wenn er hineingeht, Sühne zu schaffen im Heiligtum, bis er herauskommt. So soll er Sühne schaffen für sich und sein Haus und die ganze Gemeinde Israel.

  18. Und er soll hinausgehen zum Altar, der vor dem HERRN steht, und ihn entsühnen und soll vom Blut des Stieres und vom Blut des Bockes nehmen und es ringsum an die Hörner des Altars streichen

  19. und soll mit seinem Finger vom Blut darauf sprengen siebenmal und ihn reinigen und heiligen von den Verunreinigungen der Kinder Israel.

  20. Und wenn er die Entsühnung des Heiligtums vollbracht hat, der Stiftshütte und des Altars, so soll er den lebendigen Bock herzubringen.

  21. Dann soll Aaron seine beiden Hände auf dessen Kopf legen und über ihm bekennen alle Missetat der Kinder Israel und alle ihre Übertretungen, mit denen sie sich versündigt haben, und soll sie dem Bock auf den Kopf legen und ihn durch einen Mann, der bereit steht, in die Wüste bringen lassen,

  22. daß also der Bock alle ihre Missetat auf sich nehme und in die Wildnis trage; und man lasse ihn in der Wüste.

  23. Und Aaron soll in die Stiftshütte gehen und die leinenen Kleider ausziehen, die er anzog, als er in das Heiligtum ging, und sie dort lassen,

  24. und er soll sich mit Wasser abwaschen an heiliger Stätte und seine eigenen Kleider anziehen und wieder hinausgehen und sein Brandopfer und des Volkes Brandopfer darbringen und sich und das Volk entsühnen

  25. und das Fett vom Sündopfer auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen.

  26. Der Mann aber, der den Bock für Asasel hinausgebracht hat, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und erst danach ins Lager kommen.

  27. Und den jungen Stier und den Bock vom Sündopfer, deren Blut in das Heiligtum zur Entsühnung gebracht wurde, soll man hinausschaffen vor das Lager und mit Feuer verbrennen samt Fell, Fleisch und Mist.

  28. Und der sie verbrennt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und erst danach ins Lager kommen.

  29. Auch soll euch dies eine ewige Ordnung sein: Am zehnten Tage des siebenten Monats sollt ihr fasten und keine Arbeit tun, weder ein Einheimischer noch ein Fremdling unter euch.

  30. Denn an diesem Tage geschieht eure Entsühnung, daß ihr gereinigt werdet; von allen euren Sünden werdet ihr gereinigt vor dem HERRN.

  31. Darum soll es euch ein hochheiliger Sabbat sein, und ihr sollt fasten. Eine ewige Ordnung sei das.

  32. Es soll aber solche Entsühnung schaffen ein Priester, den man gesalbt und dessen Hände man gefüllt hat, daß er Priester sei an seines Vaters Statt. Und er soll die leinenen Kleider anlegen, die heiligen Kleider,

  33. und soll so entsühnen das Allerheiligste, die Stiftshütte, den Altar, die Priester und alles Volk der Gemeinde.

  34. Das soll euch eine ewige Ordnung sein, daß ihr Israel einmal im Jahr entsühnt wegen aller seiner Sünden.

    Und Aaron tat, wie der HERR es Mose geboten hatte.

Gesetz über die Stätte des Opfers

Kapitel 17

  1. Und der HERR redete mit Mose und sprach:

  2. Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel und sprich zu ihnen: Dies ist's, was der HERR geboten hat.

  3. Wer aus dem Haus Israel einen Stier, ein Schaf oder eine Ziege schlachtet im Lager oder draußen vor dem Lager

  4. und sie nicht vor die Tür der Stiftshütte bringt, daß sie dem HERRN zum Opfer gebracht werde vor der Wohnung des HERRN, dem soll es als Blutschuld angerechnet werden: Blut hat er vergossen, und ein solcher Mensch soll ausgerottet werden aus seinem Volk.

  5. Darum sollen die Kinder Israel ihre Schlachttiere, die sie auf freiem Feld schlachten wollen, dem HERRN bringen vor die Tür der Stiftshütte zum Priester und sie dort als Dankopfer dem HERRN opfern.

  6. Und der Priester soll das Blut an den Altar des HERRN sprengen vor der Tür der Stiftshütte und das Fett in Rauch aufgehen lassen zum lieblichen Geruch für den HERRN.

  7. Und sie sollen ihre Opfer nicht mehr den Feldgeistern opfern, mit denen sie Abgötterei treiben. Das soll ihnen eine ewige Ordnung sein von Geschlecht zu Geschlecht.

  8. Darum sollst du zu ihnen sagen: Wer aus dem Hause Israel oder von den Fremdlingen, die unter euch sind, ein Brandopfer oder Schlachtopfer darbringt

  9. und bringt es nicht vor die Tür der Stiftshütte, um es dem HERRN zu opfern, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.

Verbot des Genusses von Blut und verendeten Tieren

  1. Und wer vom Haus Israel oder von den Fremdlingen unter euch irgendwelches Blut ißt, gegen den will ich mein Antlitz kehren und will ihn aus seinem Volk ausrotten.

  2. Denn des Leibes Leben ist im Blut, und ich habe es euch für den Altar gegeben, daß ihr damit entsühnt werdet. Denn das Blut ist die Entsühnung, weil das Leben in ihm ist.

  3. Darum habe ich den Kindern Israel gesagt: Keiner unter euch soll Blut essen, auch kein Fremdling, der unter euch wohnt.

  4. Und wer vom Haus Israel oder von den Fremdlingen unter euch auf der Jagd ein Tier oder einen Vogel fängt, die man essen darf, soll ihr Blut ausfließen lassen und mit Erde zuscharren.

  5. Denn des Leibes Leben ist in seinem Blut, und ich habe den Kindern Israel gesagt: Ihr sollt keines Leibes Blut essen; denn des Leibes Leben ist in seinem Blut. Wer es ißt, der wird ausgerottet werden.

  6. Und wer ein gefallenes oder zerrissenes Tier ißt, er sei ein Einheimischer oder Fremdling, der soll sein Kleid waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend; dann ist er rein.

  7. Wenn er seine Kleider nicht wäscht und sich nicht abwäscht, so muß er seine Schuld tragen.

Verbot geschlechtlicher Verirrungen

Kapitel 18

  1. Und der HERR redete mit Mose und sprach:

  2. Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Ich bin der HERR, euer Gott.

  3. Ihr sollt nicht tun nach der Weise des Landes Ägypten, darin ihr gewohnt habt, auch nicht nach der Weise des Landes Kanaan, wohin ich euch führen will. Ihr sollt auch nicht nach ihren Satzungen wandeln,

  4. sondern nach meinen Rechten sollt ihr tun, und meine Satzungen sollt ihr halten, daß ihr darin wandelt; ich bin der HERR, euer Gott.

  5. Darum sollt ihr meine Satzungen halten und meine Rechte. Denn der Mensch, der sie tut, wird durch sie leben; ich bin der HERR.

  6. Keiner unter euch soll sich irgendwelchen Blutsverwandten nahen, um mit ihnen geschlechtlichen Umgang zu haben; ich bin der HERR.

  7. Du sollst mit deinem Vater und deiner leiblichen Mutter nicht Umgang haben. Es ist deine Mutter, darum sollst du nicht mit ihr Umgang haben.

  8. Du sollst mit der Frau deines Vaters nicht Umgang haben; denn damit schändest du deinen Vater.

  9. Du sollst mit deiner Schwester, die deines Vaters oder deiner Mutter Tochter ist, sie sei in oder außer der Ehe geboren, nicht Umgang haben.

  10. Du sollst mit der Tochter deines Sohnes oder deiner Tochter nicht Umgang haben, damit schändest du dich selbst.

  11. Du sollst mit der Tochter der Frau deines Vaters, die deinem Vater geboren ist und deine Schwester ist, nicht Umgang haben.

  12. Du sollst mit der Schwester deines Vaters nicht Umgang haben; denn sie ist deines Vaters Blutsverwandte.

  13. Du sollst mit der Schwester deiner Mutter nicht Umgang haben; denn sie ist deiner Mutter Blutsverwandte.

  14. Du sollst den Bruder deines Vaters nicht damit schänden, daß du seine Frau nimmst; denn sie ist deine Verwandte.

  15. Du sollst mit deiner Schwiegertochter nicht Umgang haben, denn sie ist deines Sohnes Frau; darum sollst du nicht mit ihr Umgang haben.

  16. Du sollst mit der Frau deines Bruders nicht Umgang haben; denn damit schändest du deinen Bruder.

  17. Du sollst nicht mit einer Frau und mit ihrer Tochter Umgang haben, noch mit ihres Sohnes Tochter oder ihrer Tochter Tochter; denn sie sind ihre Blutsverwandten, und es ist eine Schandtat.

  18. Du sollst die Schwester deiner Frau nicht zur Nebenfrau nehmen und mit ihr Umgang haben, solange deine Frau noch lebt.

  19. Du sollst nicht zu einer Frau gehen, solange sie ihre Tage hat, um in ihrer Unreinheit mit ihr Umgang zu haben.

  20. Du sollst auch nicht bei der Frau deines Nächsten liegen, daß du an ihr nicht unrein werdest.

  21. Du sollst auch nicht eins deiner Kinder geben, daß es dem Moloch geweiht werde, damit du nicht entheiligst den Namen deines Gottes; ich bin der HERR.

  22. Du sollst nicht bei einem Mann liegen wie bei einer Frau; es ist ein Greuel.

  23. Du sollst auch bei keinem Tier liegen, daß du an ihm unrein werdest. Und keine Frau soll mit einem Tier Umgang haben; es ist ein schändlicher Frevel.

  24. Ihr sollt euch mit nichts dergleichen unrein machen; denn mit alledem haben sich die Völker unrein gemacht, die ich vor euch her vertreiben will.

  25. Das Land wurde dadurch unrein, und ich suchte seine Schuld an ihm heim, daß das Land seine Bewohner ausspie.

  26. Darum haltet meine Satzungen und Rechte und tut keine dieser Greuel, weder der Einheimische noch der Fremdling unter euch -

  27. denn alle solche Greuel haben die Leute dieses Landes getan, die vor euch waren, und haben das Land unrein gemacht -,

  28. damit nicht auch euch das Land ausspeie, wenn ihr es unrein macht, wie es die Völker ausgespien hat, die vor euch waren.

  29. Denn alle, die solche Greuel tun, werden ausgerottet werden aus ihrem Volk.

  30. Darum haltet meine Satzungen, daß ihr nicht tut nach den schändlichen Sitten derer, die vor euch waren, und dadurch unrein werdet; ich bin der HERR, euer Gott.

Gesetze zur Heiligung des täglichen Lebens

Kapitel 19

  1. Und der HERR redete mit Mose und sprach:

  2. Rede mit der ganzen Gemeinde der Kinder Israel und sprich zu ihnen: Ihr sollt heilig sein, denn ich bin heilig, der HERR, euer Gott.

  3. Ein jeder fürchte seine Mutter und seinen Vater. Haltet meine Feiertage; ich bin der HERR, euer Gott.

  4. Ihr sollt euch nicht zu den Götzen wenden und sollt euch keine gegossenen Götter machen; ich bin der HERR, euer Gott.

  5. Und wenn ihr dem HERRN ein Dankopfer bringen wollt, sollt ihr es so opfern, daß es euch wohlgefällig macht.

  6. Ihr sollt es an dem Tag essen, an dem ihr's opfert, und am nächsten Tage. Was aber bis zum dritten Tag übrigbleibt, soll man mit Feuer verbrennen.

  7. Wird aber am dritten Tage davon gegessen, so ist es ein Greuel und wird nicht wohlgefällig sein;

  8. und wer davon ißt, muß seine Schuld tragen, weil er das Heilige des HERRN entheiligt hat, und ein solcher Mensch wird ausgerottet werden aus seinem Volk.

  9. Wenn du dein Land aberntest, sollst du nicht alles bis an die Ecken deines Feldes abschneiden, auch nicht Nachlese halten.

  10. Auch sollst du in deinem Weinberg nicht Nachlese halten noch die abgefallenen Beeren auflesen, sondern dem Armen und Fremdling sollst du es lassen; ich bin der HERR, euer Gott.

  11. Ihr sollt nicht stehlen noch lügen noch betrügerisch handeln einer mit dem andern.

  12. Ihr sollt nicht falsch schwören bei meinem Namen und den Namen eures Gottes nicht entheiligen; ich bin der HERR.

  13. Du sollst deinen Nächsten nicht bedrücken noch berauben. Es soll des Tagelöhners Lohn nicht bei dir bleiben bis zum Morgen.

  14. Du sollst dem Tauben nicht fluchen und sollst vor den Blinden kein Hindernis legen, denn du sollst dich vor deinem Gott fürchten; ich bin der HERR.

  15. Du sollst nicht unrecht handeln im Gericht: du sollst den Geringen nicht vorziehen, aber auch den Großen nicht begünstigen, sondern du sollst deinen Nächsten recht richten.

  16. Du sollst nicht als Verleumder umhergehen unter deinem Volk. Du sollst auch nicht auftreten gegen deines Nächsten Leben; ich bin der HERR.

  17. Du sollst deinen Bruder nicht hassen in deinem Herzen, sondern du sollst deinen Nächsten zurechtweisen, damit du nicht seinetwegen Schuld auf dich ladest.

  18. Du sollst dich nicht rächen noch Zorn bewahren gegen die Kinder deines Volks. Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst; ich bin der HERR.

  19. Meine Satzungen sollt ihr halten: Laß nicht zweierlei Art unter deinem Vieh sich paaren und besäe dein Feld nicht mit zweierlei Samen und lege kein Kleid an, das aus zweierlei Faden gewebt ist.

  20. Wenn ein Mann bei einer Frau liegt, die eine leibeigne Magd ist und einem Mann zur Ehe bestimmt, doch nicht losgekauft oder freigelassen ist, so soll das bestraft werden. Aber sie sollen nicht sterben, denn sie ist nicht frei gewesen.

  21. Der Mann soll aber als seine Buße dem HERRN vor die Tür der Stiftshütte einen Widder zum Schuldopfer bringen;

  22. und der Priester soll ihn entsühnen mit dem Schuldopfer vor dem HERRN wegen der Sünde, die er getan hat, so wird ihm Gott seine Sünde vergeben, die er getan hat.

  23. Wenn ihr in das Land kommt und allerlei Bäume pflanzt, von denen man ißt, so laßt ihre ersten Früchte stehen, als wären sie unrein wie Unbeschnittene. Drei Jahre lang sollt ihr die Früchte als unrein ansehen, daß ihr sie nicht eßt;

  24. im vierten Jahr sollen alle ihre Früchte unter Jubel dem HERRN geweiht werden;

  25. erst im fünften Jahr sollt ihr die Früchte essen, damit ihr künftig um so reicheren Ertrag einsammelt; ich bin der HERR, euer Gott.

  26. Ihr sollt nichts essen, in dem noch Blut ist.

    Ihr sollt nicht Wahrsagerei noch Zauberei treiben.

  27. Ihr sollt euer Haar am Haupt nicht rundherum abschneiden noch euren Bart stutzen.

  28. Ihr sollt um eines Toten willen an eurem Leibe keine Einschnitte machen noch euch Zeichen einätzen; ich bin der HERR.

  29. Du sollst deine Tochter nicht zur Hurerei anhalten, daß nicht das Land Hurerei treibe und werde voll Schandtat.

  30. Meine Feiertage haltet und fürchtet mein Heiligtum; ich bin der HERR.

  31. Ihr sollt euch nicht wenden zu den Geisterbeschwörern und Zeichendeutern und sollt sie nicht befragen, daß ihr nicht an ihnen unrein werdet; ich bin der HERR, euer Gott.

  32. Vor einem grauen Haupt sollst du aufstehen und die Alten ehren und sollst dich fürchten vor deinem Gott; ich bin der HERR.

  33. Wenn ein Fremdling bei euch wohnt in eurem Lande, den sollt ihr nicht bedrücken.

  34. Er soll bei euch wohnen wie ein Einheimischer unter euch, und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. Ich bin der HERR, euer Gott.

  35. Ihr sollt nicht unrecht handeln im Gericht, mit der Elle, mit Gewicht, mit Maß.

  36. Rechte Waage, rechtes Gewicht, rechter Scheffel und rechtes Maß sollen bei euch sein; ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat,

  37. daß ihr alle meine Satzungen und alle meine Rechte haltet und tut; ich bin der HERR.

Strafbestimmungen für schwere Sünden

Kapitel 20

  1. Und der HERR redete mit Mose und sprach:

  2. Sage zu den Kindern Israel: Wer unter den Kindern Israel oder den Fremdlingen in Israel eins seiner Kinder dem Moloch gibt, der soll des Todes sterben; das Volk des Landes soll ihn steinigen.

  3. Und ich will mein Antlitz kehren gegen einen solchen Menschen und will ihn aus seinem Volk ausrotten, weil er dem Moloch eins seiner Kinder gegeben und mein Heiligtum unrein gemacht und meinen heiligen Namen entheiligt hat.

  4. Und wenn das Volk des Landes bei dem Menschen durch die Finger sehen würde, der eins seiner Kinder dem Moloch gegeben hat, daß es ihn nicht tötet,

  5. so will doch ich mein Antlitz gegen diesen Menschen kehren und gegen sein Geschlecht und will ihn und alle, die wie er mit dem Moloch Abgötterei getrieben haben, aus ihrem Volk ausrotten.

  6. Wenn sich jemand zu den Geisterbeschwörern und Zeichendeutern wendet, daß er mit ihnen Abgötterei treibt, so will ich mein Antlitz gegen ihn kehren und will ihn aus seinem Volk ausrotten.

  7. Darum heiligt euch und seid heilig; denn ich bin der HERR, euer Gott.

  8. Und haltet meine Satzungen und tut sie; ich bin der HERR, der euch heiligt.

  9. Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, der soll des Todes sterben. Seine Blutschuld komme über ihn, weil er seinem Vater oder seiner Mutter geflucht hat.

  10. Wenn jemand die Ehe bricht mit der Frau seines Nächsten, so sollen beide des Todes sterben, Ehebrecher und Ehebrecherin, weil er mit der Frau seines Nächsten die Ehe gebrochen hat.

  11. Wenn jemand mit der Frau seines Vaters Umgang pflegt und damit seinen Vater schändet, so sollen beide des Todes sterben; ihre Blutschuld komme über sie.

  12. Wenn jemand mit seiner Schwiegertochter Umgang pflegt, so sollen sie beide des Todes sterben, denn sie haben einen schändlichen Frevel begangen; ihr Blut lastet auf ihnen.

  13. Wenn jemand bei einem Manne liegt wie bei einer Frau, so haben sie getan, was ein Greuel ist, und sollen beide des Todes sterben; Blutschuld lastet auf ihnen.

  14. Wenn jemand eine Frau nimmt und ihre Mutter dazu, der hat eine Schandtat begangen; man soll ihn mit Feuer verbrennen und die beiden Frauen auch, damit keine Schandtat unter euch sei.

  15. Wenn jemand bei einem Tiere liegt, der soll des Todes sterben, und auch das Tier soll man töten.

  16. Wenn eine Frau sich irgendeinem Tier naht, um mit ihm Umgang zu haben, so sollst du sie töten und das Tier auch. Des Todes sollen sie sterben; ihre Blutschuld komme über sie.

  17. Wenn jemand seine Halbschwester nimmt, seines Vaters Tochter oder seiner Mutter Tochter, und sie miteinander Umgang haben, so ist das Blutschande; sie sollen ausgerottet werden vor den Leuten ihres Volks. Er hat mit seiner Schwester Umgang gehabt; sie sollen ihre Schuld tragen.

  18. Wenn ein Mann bei einer Frau liegt zur Zeit ihrer Tage und mit ihr Umgang hat und so den Brunnen ihres Blutes aufdeckt und sie den Brunnen ihres Blutes aufdeckt, so sollen beide aus ihrem Volk ausgerottet werden.

  19. Mit der Schwester deiner Mutter und mit der Schwester deines Vaters sollst du nicht Umgang haben. Wer das tut, schändet seine Blutsverwandte; sie sollen ihre Schuld tragen.

  20. Wenn jemand mit der Frau seines Oheims Umgang hat, der hat seinen Oheim geschändet. Sie sollen ihre Schuld tragen; ohne Kinder sollen sie sterben.

  21. Wenn jemand die Frau seines Bruders nimmt, so ist das eine abscheuliche Tat. Sie sollen ohne Kinder sein, denn er hat damit seinen Bruder geschändet.

  22. So haltet nun alle meine Satzungen und meine Rechte und tut danach, auf daß euch nicht das Land ausspeie, in das ich euch führen will, damit ihr darin wohnet.

  23. Und wandelt nicht in den Satzungen der Völker, die ich vor euch her vertreiben werde. Denn das alles haben sie getan, und ich habe einen Ekel an ihnen gehabt.

  24. Euch aber sage ich: Ihr Land soll euch zufallen; und ich will es euch zum Erbe geben, ein Land, darin Milch und Honig fließt. Ich bin der HERR, euer Gott, der euch von den Völkern abgesondert hat,

  25. daß ihr auch absondern sollt das reine Vieh vom unreinen und die unreinen Vögel von den reinen und euch nicht unrein machet an Vieh, an Vögeln und an allem, was auf Erden kriecht, das ich abgesondert habe, daß es euch unrein sei.

  26. Darum sollt ihr mir heilig sein; denn ich, der HERR, bin heilig, der euch abgesondert hat von den Völkern, daß ihr mein wäret.

  27. Wenn ein Mann oder eine Frau Geister beschwören oder Zeichen deuten kann, so sollen sie des Todes sterben; man soll sie steinigen; ihre Blutschuld komme über sie.

Gesetz für die Priester

Kapitel 21

  1. Und der HERR sprach zu Mose: Sage den Priestern, den Söhnen Aarons, und sprich zu ihnen: Ein Priester soll sich an keinem Toten seines Volks unrein machen

  2. außer an seinen nächsten Blutsverwandten: an seiner Mutter, an seinem Vater, an seinem Sohn, an seiner Tochter, an seinem Bruder

  3. und an seiner Schwester, die noch Jungfrau und noch bei ihm ist, die keines Mannes Frau gewesen ist. An deren Leiche darf er sich unrein machen.

  4. Sonst soll er sich nicht unrein machen an irgendeinem, der ihm zugehört unter seinem Volk; er würde sich entheiligen.

  5. Sie sollen auch keine Glatze scheren auf ihrem Haupt noch ihren Bart stutzen und an ihrem Leibe kein Mal einschneiden.

  6. Sie sollen ihrem Gott heilig sein und nicht entheiligen den Namen ihres Gottes, denn sie opfern die Feueropfer des HERRN, die Speise ihres Gottes; darum sollen sie heilig sein.

  7. Sie sollen keine Hure zur Frau nehmen noch eine, die nicht mehr Jungfrau ist oder die von ihrem Mann verstoßen ist; denn sie sind heilig ihrem Gott.

  8. Darum sollst du den Priester heilig halten, denn er opfert die Speise deines Gottes. Er soll dir heilig sein; denn ich bin heilig, der HERR, der euch heiligt.

  9. Wenn eines Priesters Tochter sich durch Hurerei entheiligt, so soll man sie mit Feuer verbrennen; denn sie hat ihren Vater entheiligt.

  10. Wer Hoherpriester ist unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen und dessen Hand gefüllt ist und der angezogen ist mit den heiligen Kleidern, der soll sein Haupthaar nicht wirr hängen lassen und seine Kleider nicht zerreißen

  11. und soll zu keinem Toten kommen und soll sich weder an Vater noch an Mutter unrein machen.

  12. Aus dem Heiligtum soll er nicht gehen, daß er nicht entheilige das Heiligtum seines Gottes; denn die Weihe des Salböls seines Gottes ist auf ihm. Ich bin der HERR.

  13. Eine Jungfrau soll er zur Frau nehmen,

  14. keine Witwe oder Verstoßene oder Entehrte oder Hure, sondern eine Jungfrau seines Volks soll er zur Frau nehmen,

  15. damit er seine Nachkommen nicht entheilige unter seinem Volk; denn ich bin der HERR, der ihn heiligt.

  16. Und der HERR redete mit Mose und sprach:

  17. Sage zu Aaron: Wenn einer deiner Nachkommen in künftigen Geschlechtern einen Fehler hat, der soll nicht herzutreten, um die Speise seines Gottes zu opfern.

  18. Denn keiner, an dem ein Fehler ist, soll herzutreten, er sei blind, lahm, mit einem entstellten Gesicht, mit irgendeiner Mißbildung

  19. oder wer einen gebrochenen Fuß oder eine gebrochene Hand hat

  20. oder bucklig oder verkümmert ist oder wer einen weißen Fleck im Auge hat oder Krätze oder Flechten oder beschädigte Hoden hat.

  21. Wer nun unter Aarons, des Priesters, Nachkommen einen Fehler an sich hat, der soll nicht herzutreten, zu opfern die Feueropfer des HERRN; denn er hat einen Fehler. Darum soll er sich nicht nahen, um die Speise seines Gottes zu opfern.

  22. Doch essen darf er die Speise seines Gottes, vom Heiligen und vom Hochheiligen.

  23. Aber zum Vorhang soll er nicht kommen noch zum Altar nahen, weil ein Fehler an ihm ist, damit er nicht entheilige mein Heiligtum; denn ich bin der HERR, der sie heiligt.

  24. Mose aber sagte dies zu Aaron und zu seinen Söhnen und zu allen Kindern Israel.

Gesetz über den Genuß der Opfergaben

Kapitel 22

  1. Und der HERR redete mit Mose und sprach:

  2. Sage Aaron und seinen Söhnen, daß sie achtsam seien mit dem Heiligen der Kinder Israel, den Gaben, die sie mir heiligen, damit sie meinen heiligen Namen nicht entheiligen. Ich bin der HERR.

  3. So sage ihnen nun für ihre Nachkommen: Wer von euren Nachkommen herzutritt zu dem Heiligen, das die Kinder Israel dem HERRN heiligen, und hat eine Unreinheit an sich, der wird ausgerottet werden vor meinem Antlitz. Ich bin der HERR.

  4. Wer von den Nachkommen Aarons aussätzig ist oder einen Ausfluß hat, der soll nicht essen von dem Heiligen, bis er wieder rein ist. Wer etwa einen anrührt, der an einem Toten unrein geworden ist, oder wem der Same abgeht im Schlaf,

  5. und wer irgendein Gewürm anrührt, wodurch er unrein wird, oder einen Menschen, durch den er unrein wird, oder irgend etwas, was ihn unrein macht,

  6. wer deren eins anrührt, der ist unrein bis zum Abend und soll von dem Heiligen nicht essen, sondern soll zuvor seinen Leib mit Wasser abwaschen.

  7. Und wenn die Sonne untergegangen ist, so ist er rein. Dann darf er davon essen, denn es ist seine Nahrung.

  8. Ein verendetes oder zerrissenes Tier soll er nicht essen, damit er nicht unrein daran werde. Ich bin der HERR.

  9. Darum sollen sie meine Satzungen halten, daß sie nicht Sünde auf sich laden und daran sterben, wenn sie sich entheiligen. Ich bin der HERR, der sie heiligt.

  10. Kein Fremder soll von dem Heiligen essen noch des Priesters Beisasse noch sein Tagelöhner.

  11. Wenn aber der Priester einen Sklaven für Geld kauft, so darf er davon essen. Und der Sklave, der ihm in seinem Hause geboren wird, der darf auch von seiner Speise essen.

  12. Wenn aber des Priesters Tochter die Frau eines Mannes wird, der nicht aus einer priesterlichen Sippe ist, so soll sie nicht von der heiligen Opfergabe essen.

  13. Wird sie aber eine Witwe oder verstoßen und hat keine Kinder und kehrt zurück in ihres Vaters Haus, so darf sie essen von ihres Vaters Speise wie in ihrer Jugend. Aber kein Fremder soll davon essen.

  14. Wer aus Versehen von dem Heiligen ißt, der soll den fünften Teil dazutun und ihn dem Priester geben samt dem Heiligen.

  15. Denn die Priester sollen nicht entheiligen lassen das Heilige der Kinder Israel, die Opfergabe für den HERRN,

  16. und dadurch die Kinder Israel mit Schuld beladen, daß diese ihr Geheiligtes essen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt.

Die Opfer sollen ohne Mängel sein

  1. Und der HERR redete mit Mose und sprach:

  2. Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel: Wer aus dem Hause Israel oder von den Fremdlingen in Israel sein Opfer darbringen will, es sei auf ein Gelübde hin oder aus freiem Willen, was sie dem HERRN als Brandopfer darbringen wollen, -

  3. damit es euch wohlgefällig mache, soll es ein männliches Tier sein, ohne Fehler, von Rindern oder Schafen oder Ziegen.

  4. Alles, was einen Fehler hat, sollt ihr nicht opfern, denn es wird euch nicht wohlgefällig machen.

  5. Und wenn jemand ein Dankopfer dem HERRN darbringen will, um ein Gelübde zu erfüllen oder aus freiem Willen, von Rindern oder Schafen, so soll das ohne Gebrechen sein, damit es wohlgefällig sei. Es soll keinen Fehler haben.

  6. Ist es blind oder hat es ein gebrochenes Glied oder eine Wunde oder ein Geschwür oder Krätze oder Flechten, so sollt ihr es dem HERRN nicht opfern und davon kein Feueropfer bringen auf den Altar des HERRN.

  7. Rinder oder Schafe, die zu lange oder zu kurze Glieder haben, magst du aus freiem Willen opfern, aber für ein Gelübde sind sie nicht wohlgefällig.

  8. Du sollst auch dem HERRN kein Tier zum Opfer bringen, dem die Hoden zerdrückt oder zerschlagen oder zerrissen oder ausgeschnitten sind. So etwas sollt ihr in eurem Lande an Tieren nicht tun.

  9. Ihr sollt auch solche Tiere nicht aus der Hand eines Ausländers nehmen und als Speise eures Gottes opfern; denn sie taugen nicht und haben einen Fehler. Darum wird es euch nicht wohlgefällig machen.

Weitere Opfergesetze

  1. Und der HERR redete mit Mose und sprach:

  2. Wenn ein Rind oder Schaf oder eine Ziege geboren ist, so soll das Junge sieben Tage bei seiner Mutter sein; aber am achten Tage und danach darf man's dem HERRN opfern, so ist es wohlgefällig.

  3. Ein Rind oder Schaf soll man nicht mit seinem Jungen an einem Tage schlachten.

  4. Wenn ihr aber dem HERRN ein Lobopfer darbringen wollt, das euch wohlgefällig macht,

  5. so sollt ihr's an demselben Tage essen, und sollt nichts übrig behalten bis zum Morgen; ich bin der HERR.

  6. Darum haltet meine Gebote und tut danach; ich bin der HERR.

  7. Entheiliget nicht meinen heiligen Namen, damit ich geheiligt werde unter den Kindern Israel; ich bin der HERR, der euch heiligt,

  8. der euch aus Ägyptenland geführt hat, um euer Gott zu sein. Ich bin der HERR.

Gesetze über den Sabbat und die jährlichen Feste

Kapitel 23

  1. Und der HERR redete mit Mose und sprach:

  2. Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Dies sind die Feste des HERRN, die ihr ausrufen sollt als heilige Versammlungen; dies sind meine Feste:

  3. Sechs Tage sollst du arbeiten; der siebente Tag aber ist ein feierlicher Sabbat, heilige Versammlung. Keine Arbeit sollt ihr an ihm tun; denn es ist ein Sabbat für den HERRN, überall wo ihr wohnt.

  4. Dies sind aber die Feste des HERRN, die ihr ausrufen sollt als heilige Versammlungen an ihren Tagen:

  5. Am vierzehnten Tage des ersten Monats gegen Abend ist des HERRN Passa.

  6. Und am fünfzehnten desselben Monats ist das Fest der ungesäuerten Brote für den HERRN; da sollt ihr sieben Tage ungesäuertes Brot essen.

  7. Am ersten Tage sollt ihr eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Arbeit tun.

  8. Und sieben Tage sollt ihr dem HERRN Feueropfer darbringen. Am siebenten Tage soll wieder eine heilige Versammlung sein; da sollt ihr auch keine Arbeit tun.

  9. Und der HERR redete mit Mose und sprach:

  10. Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, und es aberntet, so sollt ihr die erste Garbe eurer Ernte zu dem Priester bringen.

  11. Der soll die Garbe als Schwingopfer schwingen vor dem HERRN, daß sie euch wohlgefällig mache. Das soll aber der Priester tun am Tage nach dem Sabbat.

  12. Und ihr sollt am Tage, da eure Garbe geschwungen wird, ein Brandopfer dem HERRN bringen von einem einjährigen Schaf, ohne Fehler,

  13. samt dem Speisopfer: zwei Zehntel feinstes Mehl, mit Öl vermengt, als ein Feueropfer für den HERRN zum lieblichen Geruch; dazu das Trankopfer: eine viertel Kanne Wein.

  14. Und ihr sollt von der neuen Ernte kein Brot noch geröstete oder frische Körner essen, bis zu dem Tag, da ihr eurem Gott seine Gabe bringt. Das soll eine ewige Ordnung sein bei euren Nachkommen, überall wo ihr wohnt.

  15. Danach sollt ihr zählen vom Tage nach dem Sabbat, da ihr die Garbe als Schwingopfer darbrachtet, sieben ganze Wochen.

  16. Bis zu dem Tag nach dem siebenten Sabbat, nämlich fünfzig Tage, sollt ihr zählen und dann ein neues Speisopfer dem HERRN opfern.

  17. Ihr sollt aus euren Wohnungen zwei Brote bringen als Schwingopfer, von zwei Zehnteln feinstem Mehl, gesäuert und gebacken, als Erstlingsgabe für den HERRN.

  18. Und ihr sollt herzubringen neben eurem Brot sieben einjährige Schafe ohne Fehler und einen jungen Stier und zwei Widder – das soll des HERRN Brandopfer sein – mit ihren Speisopfern und Trankopfern als ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN.

  19. Dazu sollt ihr opfern einen Ziegenbock zum Sündopfer und zwei einjährige Schafe zum Dankopfer.

  20. Und der Priester soll sie als Schwingopfer schwingen samt den Erstlingsbroten vor dem HERRN. Das alles soll als ein Schwingopfer dem HERRN heilig sein und dem Priester gehören.

  21. Und ihr sollt an diesem Tag eine heilige Versammlung ausrufen; keine Arbeit sollt ihr tun. Eine ewige Ordnung soll das sein bei euren Nachkommen, überall wo ihr wohnt.

  22. Wenn ihr aber euer Land aberntet, sollt ihr nicht alles bis an die Ecken des Feldes abschneiden, auch nicht Nachlese halten, sondern sollt es den Armen und Fremdlingen lassen. Ich bin der HERR, euer Gott.

  23. Und der HERR redete mit Mose und sprach:

  24. Sage zu den Kindern Israel: Am ersten Tage des siebenten Monats sollt ihr Ruhetag halten mit Posaunenblasen zum Gedächtnis, eine heilige Versammlung.

  25. Da sollt ihr keine Arbeit tun und sollt dem HERRN Feueropfer darbringen.

  26. Und der HERR redete mit Mose und sprach:

  27. Am zehnten Tage in diesem siebenten Monat ist der Versöhnungstag. Da sollt ihr eine heilige Versammlung halten und fasten und dem HERRN Feueropfer darbringen

  28. und sollt keine Arbeit tun an diesem Tage, denn es ist der Versöhnungstag, daß ihr entsühnt werdet vor dem HERRN, eurem Gott.

  29. Denn wer nicht fastet an diesem Tage, der wird aus seinem Volk ausgerottet werden.

  30. Und wer an diesem Tage irgendeine Arbeit tut, den will ich vertilgen aus seinem Volk.

  31. Darum sollt ihr keine Arbeit tun. Das soll eine ewige Ordnung sein bei euren Nachkommen, überall wo ihr wohnt.

  32. Ein feierlicher Sabbat soll er euch sein, und ihr sollt fasten. Am neunten Tage des Monats, am Abend, sollt ihr diesen Ruhetag halten, vom Abend an bis wieder zum Abend.

  33. Und der HERR redete mit Mose und sprach:

  34. Sage zu den Kindern Israel: Am fünfzehnten Tage dieses siebenten Monats ist das Laubhüttenfest für den HERRN, sieben Tage lang.

  35. Am ersten Tage soll eine heilige Versammlung sein; keine Arbeit sollt ihr tun.

  36. Sieben Tage sollt ihr dem HERRN Feueropfer darbringen. Am achten Tage sollt ihr wieder eine heilige Versammlung halten und sollt Feueropfer dem HERRN darbringen. Es ist eine Festversammlung; keine Arbeit sollt ihr tun.

  37. Das sind die Feste des HERRN, die ihr als heilige Versammlungen ausrufen sollt, um dem HERRN Feueropfer darzubringen: Brandopfer, Speisopfer, Schlachtopfer und Trankopfer, ein jedes an seinem Tage,

  38. abgesehen von den Sabbaten des HERRN und euren andern Gaben und Gelübden und freiwilligen Gaben, die ihr dem HERRN gebt.

  39. Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats, wenn ihr die Früchte des Landes einbringt, sollt ihr ein Fest des HERRN halten sieben Tage lang. Am ersten Tage ist Ruhetag und am achten Tage ist auch Ruhetag.

  40. Ihr sollt am ersten Tage Früchte nehmen von schönen Bäumen, Palmwedel und Zweige von Laubbäumen und Bachweiden und sieben Tage fröhlich sein vor dem HERRN, eurem Gott,

  41. und sollt das Fest dem HERRN halten jährlich sieben Tage lang. Das soll eine ewige Ordnung sein bei euren Nachkommen, daß sie im siebenten Monat so feiern.

  42. Sieben Tage sollt ihr in Laubhütten wohnen. Wer einheimisch ist in Israel, soll in Laubhütten wohnen,

  43. daß eure Nachkommen wissen, wie ich die Kinder Israel habe in Hütten wohnen lassen, als ich sie aus Ägyptenland führte. Ich bin der HERR, euer Gott.

  44. Und Mose tat den Kindern Israel die Feste des HERRN kund.

Gesetze über die Lampen und Schaubrote

Kapitel 24

  1. Und der HERR redete mit Mose und sprach:

  2. Gebiete den Kindern Israel, daß sie zu dir bringen reines Öl aus zerstoßenen Oliven für den Leuchter, daß man beständig Lampen aufsetzen kann.

  3. Außen vor dem Vorhang, der vor der Lade mit dem Gesetz hängt, in der Stiftshütte soll Aaron den Leuchter herrichten, daß er vom Abend bis zum Morgen beständig leuchte vor dem HERRN. Das sei eine ewige Ordnung bei euren Nachkommen.

  4. Er soll die Lampen auf dem Leuchter von feinem Gold herrichten, daß sie vor dem HERRN beständig leuchten.

  5. Und du sollst feinstes Mehl nehmen und davon zwölf Brote backen – zwei Zehntel soll ein Brot haben -

  6. und sollst sie legen in zwei Reihen, je sechs in einer Reihe, auf den Tisch von feinem Gold vor dem HERRN.

  7. Und sollst auf sie legen reinen Weihrauch, daß er als Gedenkopfer bei den Broten sei, ein Feueropfer für den HERRN.

  8. An jedem Sabbat soll er sie zurichten vor dem HERRN als beständige Gabe der Kinder Israel, eine Ordnung für immer,

  9. und sie sollen Aaron und seinen Söhnen gehören. Die sollen sie essen an heiliger Stätte; denn als ein Hochheiliges von den Opfern des HERRN gehören sie Aaron als ewiges Recht.

Strafen für Gotteslästerung, Totschlag und Gewalt

  1. Es ging aber der Sohn einer israelitischen Frau und eines ägyptischen Mannes mitten unter die Kinder Israel und zankte sich im Lager mit einem israelitischen Mann

  2. und lästerte den Namen des HERRN und fluchte. Da brachten sie ihn zu Mose – seine Mutter aber hieß Schelomith, eine Tochter Dibris vom Stamm Dan -

  3. und legten ihn gefangen, bis ihnen klare Antwort würde durch den Mund des HERRN.

  4. Und der HERR redete mit Mose und sprach:

  5. Führe den Flucher hinaus vor das Lager und laß alle, die es gehört haben, ihre Hände auf sein Haupt legen und laß die ganze Gemeinde ihn steinigen

  6. und sage zu den Kindern Israel: Wer seinem Gott flucht, der soll seine Schuld tragen.

  7. Wer des HERRN Namen lästert, der soll des Todes sterben; die ganze Gemeinde soll ihn steinigen. Ob Fremdling oder Einheimischer, wer den Namen lästert, soll sterben.

  8. Wer irgendeinen Menschen erschlägt, der soll des Todes sterben.

  9. Wer aber ein Stück Vieh erschlägt, der soll's ersetzen, Leben um Leben.

  10. Und wer seinen Nächsten verletzt, dem soll man tun, wie er getan hat,

  11. Schaden um Schaden, Auge um Auge, Zahn um Zahn; wie er einen Menschen verletzt hat, so soll man ihm auch tun.

  12. Wer ein Stück Vieh erschlägt, der soll's erstatten; wer aber einen Menschen erschlägt, der soll sterben.

  13. Es soll ein und dasselbe Recht unter euch sein, für den Fremdling wie für den Einheimischen; ich bin der HERR, euer Gott.

  14. Mose aber sagte es den Kindern Israel, und sie führten den Flucher hinaus vor das Lager und steinigten ihn. So taten die Kinder Israel, wie der HERR es Mose geboten hatte.

Gesetz über Sabbatjahr und Erlaßjahr

Kapitel 25

  1. Und der HERR sprach zu Mose auf dem Berge Sinai:

  2. Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern.

  3. Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und die Früchte einsammeln,

  4. aber im siebenten Jahr soll das Land dem HERRN einen feierlichen Sabbat halten; da sollst du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden.

  5. Was von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, die ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen; ein Sabbatjahr des Landes soll es sein.

  6. Was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht und deine Magd, dein Tagelöhner und dein Beisasse, die bei dir weilen,

  7. dein Vieh und das Wild in deinem Lande; all sein Ertrag soll zur Nahrung dienen.

  8. Und du sollst zählen sieben Sabbatjahre, siebenmal sieben Jahre, daß die Zeit der sieben Sabbatjahre neunundvierzig Jahre mache.

  9. Da sollst du die Posaune blasen lassen durch euer ganzes Land am zehnten Tage des siebenten Monats, am Versöhnungstag.

  10. Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt eine Freilassung ausrufen im Lande für alle, die darin wohnen; es soll ein Erlaßjahr für euch sein. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seiner Sippe kommen.

  11. Als Erlaßjahr soll das fünfzigste Jahr euch gelten. Ihr sollt nicht säen und, was von selber wächst, nicht ernten, auch, was ohne Arbeit wächst, im Weinberg nicht lesen;

  12. denn das Erlaßjahr soll euch heilig sein; vom Felde weg dürft ihr essen, was es trägt.

  13. Das ist das Erlaßjahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.

  14. Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen,

  15. sondern nach der Zahl der Jahre vom Erlaßjahr an sollst du es von ihm kaufen; danach, wieviel Jahre noch Ertrag bringen, soll er dir's verkaufen.

  16. Sind es noch viele Jahre, so darfst du den Kaufpreis steigern; sind es noch wenige Jahre, sollst du den Kaufpreis verringern; denn die Zahl der Ernten verkauft er dir.

  17. So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott.

  18. Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr danach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen könnt.

  19. Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt.

  20. Und wenn ihr sagt: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? Denn wenn wir nicht säen, so sammeln wir auch kein Getreide ein -,

  21. so will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, daß er Getreide schaffen soll für drei Jahre,

  22. daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, so daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt.

  23. Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisassen bei mir.

  24. Und bei all eurem Grundbesitz sollt ihr für das Land die Einlösung gewähren.

Gesetz über Einlösung im Blick auf das Erlaßjahr

  1. Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seiner Habe verkauft, so soll sein nächster Verwandter kommen und einlösen, was sein Bruder verkauft hat.

  2. Wenn aber jemand keinen Löser hat und selbst so viel aufbringen kann, um es einzulösen,

  3. so soll er die Jahre abrechnen, seitdem er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer zurückzahlen und so wieder zu seiner Habe kommen.

  4. Kann er aber nicht so viel aufbringen, um es ihm zurückzuzahlen, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Erlaßjahr. Dann soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen.

  5. Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, es wieder einzulösen. Das soll die Zeit sein, darin er es einlösen kann.

  6. Wenn er's aber nicht einlöst, ehe das ganze Jahr um ist, so soll es der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Erlaßjahr.

  7. Ist's aber ein Haus auf dem Dorf, um das keine Mauer ist, so soll man es dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll immer eingelöst werden können und im Erlaßjahr frei werden.

  8. Was aber die Städte der Leviten anlangt, so sollen sie die Häuser in den Städten, die ihnen gehören, jederzeit einlösen können.

  9. Wenn einer von den Leviten nicht einlöst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt, die ihnen gehört, im Erlaßjahr frei werden; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitz inmitten der Kinder Israel.

  10. Auch das Weideland vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum für immer.

  11. Wenn dein Bruder neben dir verarmt und nicht mehr bestehen kann, so sollst du dich seiner annehmen wie eines Fremdlings oder Beisassen, daß er neben dir leben könne;

  12. und du sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Aufschlag, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, daß dein Bruder neben dir leben könne.

  13. Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch Speise geben gegen Aufschlag.

  14. Ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein.

  15. Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht als Sklaven dienen lassen;

  16. sondern wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein und bis an das Erlaßjahr bei dir dienen.

  17. Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll zurückkehren zu seiner Sippe und wieder zu seiner Väter Habe kommen.

  18. Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht als Sklaven verkaufen.

  19. Du sollst nicht mit Härte über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott.

  20. Willst du aber Sklaven und Sklavinnen haben, so sollst du sie kaufen von den Völkern, die um euch her sind,

  21. und auch von den Beisassen, die als Fremdlinge unter euch wohnen, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Lande zeugen. Die mögt ihr zu eigen haben

  22. und sollt sie vererben euren Kindern zum Eigentum für immer; die sollt ihr Sklaven sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Härte.

  23. Wenn irgendein Fremdling oder Beisasse bei dir zu Besitz kommt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Beisassen bei dir oder jemandem von dessen Sippe verkauft,

  24. so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Recht haben, wieder frei zu werden, und es soll ihn jemand unter seinen Brüdern einlösen

  25. oder sein Oheim oder sein Vetter oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht; oder wenn er selbst so viel aufbringen kann, so soll er selbst sich einlösen.

  26. Und er soll mit seinem Käufer rechnen vom Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Erlaßjahr. Und das Geld, um das er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen.

  27. Sind noch viele Jahre bis zum Erlaßjahr, so soll er entsprechend mehr zu seiner Einlösung erstatten von dem Gelde, für das er gekauft wurde.

  28. Sind aber nur wenige Jahre übrig bis zum Erlaßjahr, so soll er sie berechnen und entsprechend weniger zu seiner Einlösung erstatten.

  29. Wie ein Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, doch soll er nicht mit Härte über ihn herrschen vor deinen Augen.

  30. Wird er aber nicht auf diese Weise eingelöst, so soll er im Erlaßjahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm.

  31. Denn mir gehören die Kinder Israel als Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

Segen und Fluch

Kapitel 26

  1. Ihr sollt euch keine Götzen machen und euch weder Bild noch Steinmal aufrichten, auch keinen Stein mit Bildwerk setzen in eurem Lande, um davor anzubeten; denn ich bin der HERR, euer Gott.

  2. Haltet meine Sabbate und habt Ehrfurcht vor meinem Heiligtum. Ich bin der HERR.

  3. Werdet ihr in meinen Satzungen wandeln und meine Gebote halten und tun,

  4. so will ich euch Regen geben zur rechten Zeit, und das Land soll sein Gewächs geben und die Bäume auf dem Felde ihre Früchte bringen.

  5. Und die Dreschzeit soll reichen bis zur Weinernte, und die Weinernte soll reichen bis zur Zeit der Saat. Und ihr sollt Brot die Fülle haben und sollt sicher in eurem Lande wohnen.

  6. Ich will Frieden geben in eurem Lande, daß ihr schlafet und euch niemand aufschrecke. Ich will die wilden Tiere aus eurem Lande wegschaffen, und kein Schwert soll durch euer Land gehen.

  7. Ihr sollt eure Feinde jagen, und sie sollen vor euch her dem Schwert verfallen.

  8. Fünf von euch sollen hundert jagen, und hundert von euch sollen zehntausend jagen; denn eure Feinde sollen vor euch her dem Schwert verfallen.

  9. Und ich will mich zu euch wenden und will euch fruchtbar machen und euch mehren und will meinen Bund mit euch halten.

  10. Und ihr werdet noch von dem Vorjährigen essen und, wenn das Neue kommt, das Vorjährige wegtun müssen.

  11. Ich will meine Wohnung unter euch haben und will euch nicht verwerfen.

  12. Und ich will unter euch wandeln und will euer Gott sein, und ihr sollt mein Volk sein.

  13. Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, damit ihr nicht ihre Knechte bleibt, und habe euer Joch zerbrochen und habe euch aufrecht einhergehen lassen.

  14. Werdet ihr mir aber nicht gehorchen und nicht alle diese Gebote tun

  15. und werdet ihr meine Satzungen verachten und meine Rechte verwerfen, daß ihr nicht tut alle meine Gebote, und werdet ihr meinen Bund brechen,

  16. so will auch ich euch dieses tun: Ich will euch heimsuchen mit Schrecken, mit Auszehrung und Fieber, daß euch die Augen erlöschen und das Leben hinschwindet. Ihr sollt umsonst euren Samen säen, und eure Feinde sollen ihn essen.

  17. Und ich will mein Antlitz gegen euch richten, und ihr sollt geschlagen werden vor euren Feinden, und die euch hassen, sollen über euch herrschen, und ihr sollt fliehen, ohne daß euch einer jagt.

  18. Wenn ihr mir aber auch dann noch nicht gehorcht, so will ich euch noch weiter strafen, siebenfältig, um eurer Sünden willen,

  19. daß ich euren Stolz und eure Halsstarrigkeit breche, und will euren Himmel wie Eisen und eure Erde wie Erz machen.

  20. Und eure Mühe und Arbeit soll verloren sein, daß euer Land sein Gewächs nicht gebe und die Bäume im Lande ihre Früchte nicht bringen.

  21. Und wenn ihr mir zuwiderhandelt und mich nicht hören wollt, so will ich euch noch weiter schlagen, siebenfältig, um eurer Sünden willen.

  22. Und ich will wilde Tiere unter euch senden, die sollen eure Kinder fressen und euer Vieh zerreißen und euch vermindern, und eure Straßen sollen verlassen sein.

  23. Werdet ihr euch aber damit noch nicht von mir zurechtbringen lassen und mir zuwiderhandeln,

  24. so will auch ich euch zuwiderhandeln und will euch siebenfältig mehr schlagen um eurer Sünden willen

  25. und will ein Racheschwert über euch bringen, das meinen Bund rächen soll. Und wenn ihr euch auch in eure Städte flüchtet, will ich doch die Pest unter euch senden und will euch in die Hände eurer Feinde geben.

  26. Dann will ich euch den Vorrat an Brot verderben; zehn Frauen sollen euer Brot in einem Ofen backen, und euer Brot soll man euch nach Gewicht zuteilen, und wenn ihr eßt, sollt ihr nicht satt werden.

  27. Werdet ihr mir aber auch dann noch nicht gehorchen und mir zuwiderhandeln,

  28. so will auch ich euch im Grimm zuwiderhandeln und will euch siebenfältig mehr strafen um eurer Sünden willen,

  29. daß ihr sollt eurer Söhne und Töchter Fleisch essen.

  30. Und ich will eure Opferhöhen vertilgen und eure Rauchopfersäulen ausrotten und will eure Leichname auf die Leichname eurer Götzen werfen und werde an euch Ekel haben.

  31. Und ich will eure Städte wüst machen und eure Heiligtümer verheeren und will den lieblichen Geruch eurer Opfer nicht mehr riechen.

  32. So will ich das Land wüst machen, daß eure Feinde, die darin wohnen werden, sich davor entsetzen.

  33. Euch aber will ich unter die Völker zerstreuen und mit gezücktem Schwert hinter euch her sein, daß euer Land soll wüst sein und eure Städte zerstört.

  34. Alsdann wird das Land seine Sabbate nachholen, solange es wüst liegt und ihr in der Feinde Land seid; ja, dann wird das Land ruhen und seine Sabbate nachholen.

  35. Solange es wüst liegt, wird es ruhen, weil es nicht ruhen konnte, als ihr es solltet ruhen lassen, während ihr darin wohntet.

  36. Und denen, die von euch übrigbleiben, will ich ein feiges Herz machen in ihrer Feinde Land, daß sie ein raschelndes Blatt soll jagen, und sie sollen davor fliehen, als jagte sie ein Schwert, und fallen, wo sie doch niemand jagt.

  37. Und einer soll über den andern hinfallen, als wäre das Schwert hinter ihnen, wo sie doch niemand jagt, und ihr sollt nicht bestehen können gegen eure Feinde.

  38. Und ihr sollt umkommen unter den Völkern, und eurer Feinde Land soll euch fressen.

  39. Die aber von euch übrigbleiben, die sollen in der Feinde Land dahinschwinden wegen ihrer Missetat, aber auch um der Missetat ihrer Väter willen.

Umkehr des Volkes und Treue des HERRN

  1. Da werden sie denn bekennen ihre Missetat und ihrer Väter Missetat, daß sie mir untreu gewesen sind und mir zuwidergehandelt haben.

  2. - Darum habe auch ich ihnen zuwidergehandelt und sie in das Land ihrer Feinde getrieben. - Da wird sich ja ihr unbeschnittenes Herz demütigen, und dann werden sie die Strafe für ihre Missetat abtragen.

  3. Und ich werde an meinen Bund mit Jakob gedenken und an meinen Bund mit Isaak und an meinen Bund mit Abraham und werde an das Land gedenken.

  4. Aber das Land wird von ihnen verlassen sein und seine Sabbate nachholen, solange es wüst liegt, und sie werden die Strafe für ihre Missetat abtragen, weil sie meine Rechte verachtet und an meinen Satzungen Ekel gehabt haben.

  5. Aber wenn sie auch in der Feinde Land sind, verwerfe ich sie dennoch nicht, und es ekelt mich nicht vor ihnen, so daß es mit ihnen aus sein sollte und mein Bund mit ihnen nicht mehr gelten sollte; denn ich bin der HERR, ihr Gott.

  6. Und ich will ihnen zugut an meinen Bund mit den Vorfahren gedenken, die ich aus Ägyptenland führte vor den Augen der Völker, auf daß ich ihr Gott wäre, ich, der HERR.

  7. Dies sind die Satzungen und Rechte und Gesetze, die der HERR zwischen sich und den Kindern Israel aufgerichtet hat auf dem Berge Sinai durch die Hand des Mose.

Was man geloben und nach der Schätzung des Priesters ablösen darf und was nicht

Kapitel 27

  1. Und der HERR redete mit Mose und sprach:

  2. Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde getan hat, das abgelöst werden soll, und es sich um einen Menschen handelt,

  3. so soll das deine Schätzung sein: Einen Mann von zwanzig bis sechzig Jahren sollst du schätzen auf fünfzig Lot Silber nach dem Gewicht des Heiligtums,

  4. eine Frau auf dreißig Lot Silber.

  5. Von fünf Jahren bis zwanzig Jahren sollst du, wenn es ein Mann ist, schätzen auf zwanzig Lot Silber, eine Frau aber auf zehn Lot Silber.

  6. Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du, wenn es ein Knabe ist, schätzen auf fünf Lot Silber, ein Mädchen aber auf drei Lot Silber.

  7. Bei sechzig Jahren und darüber sollst du, wenn es ein Mann ist, schätzen auf fünfzehn Lot Silber, eine Frau aber auf zehn Lot Silber.

  8. Ist er aber zu arm, diese Schätzung zu zahlen, so soll er jenen Menschen vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen nach dem, was der zu geben vermag, der das Gelübde getan hat.

  9. Ist es aber ein Tier, das man dem HERRN opfern darf: Jedes Tier, das man dem HERRN gibt, ist heilig.

  10. Man soll es nicht auswechseln noch tauschen, ein gutes gegen ein schlechtes oder ein schlechtes gegen ein gutes. Wenn aber jemand auswechselt ein Tier gegen das andere, so sollen sie beide heilig sein.

  11. Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen,

  12. und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht sei, und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben.

  13. Will's aber jemand ablösen, der soll den fünften Teil über die Schätzung hinaus geben.

  14. Wenn jemand sein Haus dem HERRN gelobt, daß es ihm heilig sei, so soll es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht sei, und wie es der Priester schätzt, so soll's bleiben.

  15. Wenn es aber der, der es gelobt hat, ablösen will, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, hinzulegen, dann soll es ihm wieder gehören.

  16. Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN gelobt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Sack Gerste, so soll der Acker fünfzig Lot Silber gelten.

  17. Gelobt er seinen Acker vom Erlaßjahr an, so soll es bei dieser Schätzung bleiben.

  18. Hat er ihn aber nach dem Erlaßjahr gelobt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren bis zum Erlaßjahr und ihn danach geringer schätzen.

  19. Will aber der, der ihn gelobt hat, den Acker ablösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, auf das er geschätzt ist, hinzulegen, so soll er wieder sein werden.

  20. Wenn er ihn aber nicht ablöst und verkauft ihn dennoch einem andern, so kann er nicht mehr abgelöst werden,

  21. sondern wenn dieser Acker im Erlaßjahr frei wird, soll er dem HERRN heilig sein wie ein gebannter Acker und soll des Priesters Eigentum sein.

  22. Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker gelobt, den er gekauft hat und der also nicht sein Erbgut ist,

  23. so soll der Priester berechnen, was er gilt bis zum Erlaßjahr, und er soll diese Summe am selben Tage geben, daß sie dem HERRN heilig sei.

  24. Aber im Erlaßjahr soll der Acker wieder an den gelangen, von dem er ihn gekauft hat, dem er als sein Erbgut gehört.

  25. Alle Schätzung soll geschehen nach dem Gewicht des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gramm.

  26. Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN auch sonst gebührt, soll niemand geloben, es sei ein Stier oder Schaf; es gehört dem HERRN.

  27. Ist es aber unreines Vieh, so soll man es ablösen nach der Schätzung und darüber hinaus geben den fünften Teil. Will man es nicht ablösen, so werde es verkauft nach der Schätzung.

  28. Man soll Gebanntes nicht verkaufen oder ablösen, das jemand dem HERRN durch einen Bann geweiht hat, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles Gebannte ist ein Hochheiliges dem HERRN.

  29. Man soll auch keinen gebannten Menschen loskaufen; er soll des Todes sterben.

  30. Alle Zehnten im Lande, vom Ertrag des Landes und von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein.

  31. Will aber jemand seinen Zehnten ablösen, der soll den fünften Teil darüber hinaus geben.

  32. Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, alles, was unter dem Hirtenstabe hindurchgeht, jedes zehnte davon soll heilig sein dem HERRN.

  33. Man soll nicht fragen, ob es gut oder schlecht sei, man soll's auch nicht auswechseln. Wenn es aber jemand auswechselt, soll beides heilig sein und darf nicht abgelöst werden.

  34. Das sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot für die Kinder Israel auf dem Berge Sinai.

4. Mose 1-18