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DAS DRITTE BUCH MOSE

Kapitel 1 - 14





Gesetz über Brandopfer

Kapitel 1

  1. Und der HERR rief Mose und redete mit ihm aus der Stiftshütte und sprach:

  2. Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wer unter euch dem HERRN ein Opfer darbringen will, der bringe es von dem Vieh, von Rindern oder von Schafen und Ziegen.

  3. Will er ein Brandopfer darbringen von Rindern, so opfere er ein männliches Tier, das ohne Fehler ist, vor der Tür der Stiftshütte, damit es ihn wohlgefällig mache vor dem HERRN,

  4. und lege seine Hand auf den Kopf des Brandopfers, damit es ihn wohlgefällig mache und für ihn Sühne schaffe.

  5. Dann soll er das Rind schlachten vor dem HERRN, und die Priester, Aarons Söhne, sollen das Blut herzubringen und ringsum an den Altar sprengen, der vor der Tür der Stiftshütte ist.

  6. Und er soll dem Brandopfer das Fell abziehen und es in seine Stücke zerlegen.

  7. Und die Priester, Aarons Söhne, sollen ein Feuer auf dem Altar machen und Holz oben darauf legen

  8. und sollen die Stücke samt dem Kopf und dem Fett auf das Holz legen, das über dem Feuer auf dem Altar liegt.

  9. Die Eingeweide aber und die Schenkel soll er mit Wasser waschen, und der Priester soll das alles auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. Das ist ein Brandopfer, ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN.

  10. Will er aber von Schafen oder Ziegen ein Brandopfer darbringen, so opfere er ein männliches Tier, das ohne Fehler ist.

  11. Und er schlachte es an der Seite des Altars nach Norden zu vor dem HERRN. Und die Priester, Aarons Söhne, sollen das Blut ringsum an den Altar sprengen.

  12. Und er zerlege es in seine Stücke, und der Priester soll sie samt dem Kopf und dem Fett auf das Holz über dem Feuer legen, das auf dem Altar ist.

  13. Aber die Eingeweide und die Schenkel soll er mit Wasser waschen, und der Priester soll das alles auf dem Altar opfern und in Rauch aufgehen lassen. Das ist ein Brandopfer, ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN.

  14. Will er aber von Vögeln dem HERRN ein Brandopfer darbringen, so bringe er's von Turteltauben oder andern Tauben.

  15. Und der Priester soll's zum Altar bringen und ihm den Kopf abknicken und – er soll es ja auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen – das Blut ausbluten lassen an der Wand des Altars.

  16. Und den Kropf mit seinem Inhalt soll man neben dem Altar nach Osten zu auf den Aschenhaufen werfen

  17. und soll seine Flügel einreißen, aber nicht abbrechen. Und so soll's der Priester auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen auf dem Holz über dem Feuer. Das ist ein Brandopfer, ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN.

Gesetz über Speisopfer

Kapitel 2

  1. Wenn jemand dem HERRN ein Speisopfer darbringen will, so soll es von feinstem Mehl sein, und er soll Öl darauf gießen und Weihrauch darauf legen

  2. und es bringen zu den Priestern, Aarons Söhnen. Und der Priester soll eine Handvoll nehmen von dem Mehl und Öl samt dem ganzen Weihrauch und es als Gedenkopfer in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar als ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN.

  3. Das übrige aber vom Speisopfer soll Aaron und seinen Söhnen gehören als ein Hochheiliges von den Feueropfern des HERRN.

  4. Willst du aber als Speisopfer etwas im Ofen Gebackenes darbringen, so nimm Kuchen von feinstem Mehl, ungesäuert, mit Öl vermengt, oder ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen.

  5. Ist aber dein Speisopfer etwas auf der Pfanne Gebackenes, so soll's von ungesäuertem Mehl sein, mit Öl vermengt,

  6. und du sollst es in Stücke zerteilen und Öl darauf gießen. Das ist ein Speisopfer.

  7. Ist aber dein Speisopfer etwas im Tiegel Bereitetes, so sollst du es von feinstem Mehl mit Öl machen

  8. und sollst das Speisopfer, das du davon bereitet hast, dem HERRN darbringen und sollst es zu dem Priester bringen, und der soll damit zu dem Altar treten.

  9. Und der Priester soll von dem Speisopfer das Gedenkopfer abheben und in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar als ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN.

  10. Das übrige aber soll Aaron und seinen Söhnen gehören als ein Hochheiliges von den Feueropfern des HERRN.

  11. Alle Speisopfer, die ihr dem HERRN opfern wollt, sollt ihr ohne Sauerteig machen; denn weder Sauerteig noch Honig sollt ihr dem HERRN zum Feueropfer in Rauch aufgehen lassen.

  12. Als Erstlingsgabe mögt ihr sie dem HERRN bringen; aber auf den Altar sollen sie nicht kommen zum lieblichen Geruch.

  13. Alle deine Speisopfer sollst du salzen, und dein Speisopfer soll niemals ohne Salz des Bundes deines Gottes sein; bei allen deinen Opfern sollst du Salz darbringen.

  14. Willst du aber ein Speisopfer dem HERRN darbringen von den ersten Früchten, so sollst du Ähren am Feuer rösten, die Körner zerstoßen und darbringen als das Speisopfer deiner ersten Früchte

  15. und sollst Öl darauf tun und Weihrauch darauf legen. Das ist ein Speisopfer.

  16. Und der Priester soll das Gedenkopfer von dem Zerstoßenen und vom Öl mit dem ganzen Weihrauch in Rauch aufgehen lassen als ein Feueropfer für den HERRN.

Gesetz über Dankopfer

Kapitel 3

  1. Ist aber sein Opfer ein Dankopfer und will er ein Rind darbringen, es sei ein männliches oder ein weibliches, so soll er vor dem HERRN ein Tier opfern, das ohne Fehler ist.

  2. Und er soll seine Hand auf den Kopf seines Opfers legen und es schlachten vor der Tür der Stiftshütte. Und die Priester, Aarons Söhne, sollen das Blut ringsum an den Altar sprengen.

  3. Und er soll von dem Dankopfer dem HERRN ein Feueropfer darbringen, nämlich das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett an den Eingeweiden,

  4. die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und den Lappen an der Leber; an den Nieren soll er ihn ablösen.

  5. Und Aarons Söhne sollen es in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar zum Brandopfer auf dem Holz, das über dem Feuer liegt, als ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN.

  6. Will er aber dem HERRN ein Dankopfer vom Kleinvieh darbringen, es sei ein männliches oder ein weibliches Tier, so soll es ohne Fehler sein.

  7. Ist es ein Lamm, so soll er's vor den HERRN bringen

  8. und soll seine Hand auf den Kopf seines Opfers legen und es schlachten vor der Stiftshütte. Und die Söhne Aarons sollen sein Blut ringsum an den Altar sprengen.

  9. Und er soll von dem Dankopfer dem HERRN ein Feueropfer darbringen, nämlich sein Fett, den ganzen Fettschwanz, vom Rückgrat abgelöst, dazu das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett an den Eingeweiden,

  10. die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und den Lappen an der Leber; an den Nieren soll er ihn ablösen.

  11. Und der Priester soll es in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar als Feueropferspeise für den HERRN.

  12. Ist aber sein Opfer eine Ziege, so bringe er sie vor den HERRN

  13. und lege seine Hand auf ihren Kopf und schlachte sie vor der Stiftshütte. Und die Söhne Aarons sollen das Blut ringsum an den Altar sprengen.

  14. Und er soll davon sein Opfer darbringen, ein Feueropfer für den HERRN, nämlich das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett an den Eingeweiden,

  15. die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und den Lappen an der Leber; an den Nieren soll er ihn ablösen.

  16. Und der Priester soll es in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar als Feueropferspeise zum lieblichen Geruch. Alles Fett ist für den HERRN.

  17. Das sei eine ewige Ordnung für eure Nachkommen, überall wo ihr wohnt, daß ihr weder Fett noch Blut esset.

Gesetz über Sündopfer

Kapitel 4

  1. Und der HERR redete mit Mose und sprach:

  2. Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn jemand aus Versehen gegen irgendein Gebot des HERRN sündigte und täte, was er nicht tun sollte:

  3. wenn etwa der Priester, der gesalbt ist, sündigte, so daß er eine Schuld auf das Volk brächte, so soll er für seine Sünde, die er getan hat, einen jungen Stier darbringen, der ohne Fehler ist, dem HERRN zum Sündopfer.

  4. Und er soll den Stier vor die Tür der Stiftshütte bringen vor den HERRN und seine Hand auf den Kopf des Stieres legen und ihn schlachten vor dem HERRN.

  5. Und der Priester, der gesalbt ist, soll vom Blut des Stieres nehmen und es in die Stiftshütte bringen

  6. und soll seinen Finger in das Blut tauchen und damit siebenmal sprengen vor dem HERRN, an den Vorhang im Heiligen.

  7. Und soll vor dem HERRN etwas von dem Blut an die Hörner des Räucheraltars tun, der in der Stiftshütte steht, und alles andere Blut an den Fuß des Brandopferaltars gießen, der vor der Tür der Stiftshütte steht.

  8. Und alles Fett des Sündopfers soll er abheben, nämlich das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett an den Eingeweiden,

  9. die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und den Lappen an der Leber, an den Nieren abgelöst,

  10. gleichwie man es abhebt vom Rind beim Dankopfer, und soll es in Rauch aufgehen lassen auf dem Brandopferaltar.

  11. Aber das Fell des Stieres mit allem Fleisch samt Kopf und Schenkeln und die Eingeweide und den Mist,

  12. das soll er alles hinaustragen aus dem Lager an eine reine Stätte, wo man die Asche hinschüttet, und soll's verbrennen auf dem Holz mit Feuer.

  13. Wenn aber die ganze Gemeinde Israel aus Versehen sich versündigte und die Tat vor ihren Augen verborgen wäre, wenn sie gegen irgendein Gebot des HERRN gehandelt hätten, was sie nicht tun sollten, und so sich verschuldet hätten,

  14. und sie würden danach ihrer Sünde inne, die sie getan hätten, so sollen sie einen jungen Stier darbringen als Sündopfer und vor die Tür der Stiftshütte stellen.

  15. Und die Ältesten der Gemeinde sollen ihre Hände auf seinen Kopf legen vor dem HERRN und den Stier schlachten vor dem HERRN.

  16. Und der Priester, der gesalbt ist, soll Blut von dem Stier in die Stiftshütte bringen

  17. und mit seinem Finger hineintauchen und siebenmal sprengen vor dem HERRN, an den Vorhang.

  18. Und er soll etwas von dem Blut an die Hörner des Altars tun, der vor dem HERRN steht in der Stiftshütte, und alles andere Blut an den Fuß des Brandopferaltars gießen, der vor der Tür der Stiftshütte steht.

  19. All sein Fett aber soll er abheben und auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen

  20. und soll mit dem Stier tun, wie er mit dem Stier des Sündopfers getan hat. So soll der Priester die Sühnung für sie vollziehen, und ihnen wird vergeben.

  21. Und er soll den Stier hinaus vor das Lager tragen und verbrennen, wie er den vorigen Stier verbrannt hat. Das ist das Sündopfer der Gemeinde.

  22. Wenn aber ein Stammesfürst sündigt und aus Versehen irgend etwas gegen des HERRN, seines Gottes, Gebote tut, was er nicht tun sollte, und so sich verschuldet

  23. und wird seiner Sünde inne, die er getan hat, so soll er zum Opfer bringen einen Ziegenbock ohne Fehler

  24. und seine Hand auf den Kopf des Bockes legen und ihn schlachten an der Stätte, wo man die Brandopfer schlachtet vor dem HERRN; es ist ein Sündopfer.

  25. Da soll denn der Priester mit seinem Finger etwas von dem Blut des Sündopfers nehmen und es an die Hörner des Brandopferaltars tun und das andere Blut an den Fuß des Brandopferaltars gießen.

  26. Und all sein Fett soll er auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen gleichwie das Fett des Dankopfers. So soll der Priester die Sühnung für ihn vollziehen, und ihm wird vergeben.

  27. Wenn aber sonst jemand aus dem Volk aus Versehen sündigt, daß er gegen irgend eines der Gebote des HERRN handelt, was er nicht tun sollte, und so sich verschuldet

  28. und seiner Sünde innewird, die er getan hat, so soll er zum Opfer eine Ziege bringen ohne Fehler für die Sünde, die er getan hat,

  29. und soll seine Hand auf den Kopf des Sündopfers legen und es schlachten an der Stätte des Brandopfers.

  30. Und der Priester soll mit seinem Finger etwas von dem Blut nehmen und an die Hörner des Brandopferaltars tun und alles andere Blut an den Fuß des Altars gießen.

  31. All sein Fett aber soll er abheben, wie man das Fett des Dankopfers abhebt, und soll es in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar zum lieblichen Geruch für den HERRN. So soll der Priester die Sühnung für ihn vollziehen, und ihm wird vergeben.

  32. Will er aber ein Schaf zum Sündopfer bringen, so bringe er ein weibliches, das ohne Fehler ist,

  33. und lege seine Hand auf den Kopf des Sündopfers und schlachte es zum Sündopfer an der Stätte, wo man die Brandopfer schlachtet.

  34. Und der Priester soll mit seinem Finger etwas von dem Blut nehmen und an die Hörner des Brandopferaltars tun und alles andere Blut an den Fuß des Altars gießen.

  35. Aber all sein Fett soll er abheben, wie man das Fett vom Schaf des Dankopfers abhebt, und soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen als Feueropfer für den HERRN. So soll der Priester die Sühnung für ihn vollziehen für die Sünde, die er getan hat, und ihm wird vergeben.

Kapitel 5

  1. Wenn jemand damit sündigt, daß er den Fluch aussprechen hört und Zeuge ist, weil er es gesehen oder erfahren hat, es aber nicht anzeigt* und so sich verschuldet;

    *Bei einem ungeklärten Verbrechen wurden verflucht: der unbekannte Täter und alle, die als Mitwisser ihr Zeugnis zurückhalten (Richter 17,2; Sprüche 29,24).

  2. oder wenn jemand etwas Unreines anrührt, es sei ein Aas von einem unreinen Wild oder Vieh oder Gewürm, und wußte es nicht und wird's inne und hat sich so verschuldet;

  3. oder wenn er einen Menschen in dessen Unreinheit anrührt, in irgendeiner Unreinheit, womit der Mensch unrein werden kann, und wußte es nicht und wird's inne und hat sich so verschuldet;

  4. oder wenn jemand schwört, daß ihm über die Lippen fährt, er wolle Schaden oder Gutes tun, wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, und er bedachte es nicht und wird's inne und hat sich so oder so schuldig gemacht:

  5. wenn's also geschieht, daß er sich so oder so schuldig gemacht hat, so soll er bekennen, womit er gesündigt hat,

  6. und soll als Buße für diese seine Sünde, die er getan hat, dem HERRN darbringen von der Herde ein Muttertier, Schaf oder Ziege, zum Sündopfer, daß der Priester die Sühnung für ihn vollziehe wegen seiner Sünde.

  7. Vermag er aber nicht ein Schaf zu geben, so bringe er dem HERRN für seine Schuld, die er getan hat, zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer,

  8. und bringe sie dem Priester. Der soll die erste als Sündopfer darbringen und ihr den Kopf abknicken hinter dem Genick und nicht ganz abtrennen,

  9. und er sprenge etwas von dem Blut des Sündopfers an die Seite des Altars und lasse das übrige Blut ausbluten am Fuße des Altars; es ist ein Sündopfer.

  10. Die andere Taube aber soll er als Brandopfer darbringen der Ordnung gemäß. So soll der Priester die Sühnung für ihn vollziehen wegen seiner Sünde, die er getan hat, und ihm wird vergeben.

  11. Vermag er aber auch nicht zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben zu geben, so bringe er für seine Sünde als sein Opfer ein Zehntel Scheffel feinstes Mehl als Sündopfer dar. Er soll aber kein Öl darauf gießen noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Sündopfer.

  12. Und er soll es zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine Handvoll davon nehmen als Gedenkopfer und in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar zum Feueropfer für den HERRN; es ist ein Sündopfer.

  13. So soll der Priester wegen seiner Sünde, die er in einem jener Fälle getan hat, die Sühnung für ihn vollziehen, und ihm wird vergeben. Und das Übrige soll dem Priester gehören wie beim Speisopfer.

Vom Schuldopfer

  1. Und der HERR redete mit Mose und sprach:

  2. Wenn jemand sich vergreift und aus Versehen sich versündigt an dem, was dem HERRN geweiht ist, so soll er für seine Schuld dem HERRN einen Widder ohne Fehler von der Herde bringen, nach deiner Schätzung zwei Silberstücke wert nach dem Gewicht des Heiligtums, als Schuldopfer.

  3. Dazu soll er, was er gesündigt hat an dem Geweihten, erstatten und den fünften Teil hinzufügen und es dem Priester geben. Der soll die Sühnung für ihn vollziehen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird ihm vergeben.

  4. Wenn jemand sündigt und handelt gegen irgendein Gebot des HERRN, was er nicht tun sollte, und hat es nicht gewußt und versündigt sich und lädt eine Schuld auf sich,

  5. so soll er zum Priester einen Widder bringen von der Herde, ohne Fehler, nach deiner Schätzung als Schuldopfer. Der soll die Sühnung für ihn vollziehen für das, was er versehen hat, ohne daß er es wußte, so wird ihm vergeben.

  6. Das ist ein Schuldopfer; verschuldet hat er sich an dem HERRN.

  7. ° Und der HERR redete mit Mose und sprach:

  8. Wenn jemand sündigte und sich damit an dem HERRN vergriffe, daß er seinem Nächsten ableugnet, was ihm dieser anvertraut hat oder was ihm zu treuer Hand gegeben ist oder was er mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht hat,

  9. oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und es ableugnet und einen falschen Eid schwört über irgend etwas, worin ein Mensch gegen seinen Nächsten Sünde tut:

  10. wenn es so geschieht, daß er sündigt und sich verschuldet, so soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht oder was ihm anvertraut war oder was er gefunden hatte

  11. oder worüber er den falschen Eid geschworen hat; das soll er alles ganz wiedergeben und darüber hinaus den fünften Teil. Dem soll er's geben, dem es gehört, an dem Tag, wenn er sein Schuldopfer darbringt.

  12. Aber für seine Schuld soll er dem HERRN einen Widder ohne Fehler von der Herde zu dem Priester bringen nach deiner Schätzung als Schuldopfer.

  13. So soll der Priester die Sühnung für ihn vollziehen vor dem HERRN, und ihm wird alles vergeben, was er getan und womit er sich verschuldet hat.

Von Brand-, Speis- und Sündopfern

Kapitel 6

  1. ° Und der HERR redete mit Mose und sprach:

  2. Gebiete Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz über das Brandopfer. Das Brandopfer soll bleiben auf dem Herd des Altars die ganze Nacht bis zum Morgen, und es soll des Altars Feuer brennend darauf erhalten werden.

  3. Und der Priester soll sein leinenes Gewand anziehen und die leinenen Beinkleider für seine Blöße und soll die Asche wegnehmen, die das Feuer des Brandopfers auf dem Altar gemacht hat, und soll sie neben den Altar schütten

  4. und soll danach seine Kleider ausziehen und andere Kleider anziehen und die Asche hinaustragen aus dem Lager an eine reine Stätte.

  5. Das Feuer auf dem Altar soll brennen und nie verlöschen. Der Priester soll alle Morgen Holz darauf anzünden und oben darauf das Brandopfer zurichten und das Fett der Dankopfer oben darauf in Rauch aufgehen lassen.

  6. Ständig soll das Feuer auf dem Altar brennen und nie verlöschen.

  7. Und dies ist das Gesetz des Speisopfers. Aarons Söhne sollen es bringen vor den HERRN an den Altar.

  8. Es soll einer abheben eine Handvoll vom Mehl des Speisopfers und vom Öl und den ganzen Weihrauch, der auf dem Speisopfer liegt, und soll's in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar zum lieblichen Geruch als Gedenkopfer für den HERRN.

  9. Das Übrige aber sollen Aaron und seine Söhne verzehren; sie sollen es ungesäuert essen an heiliger Stätte im Vorhof der Stiftshütte.

  10. Sie sollen es nicht mit Sauerteig backen; denn es ist ihr Anteil, den ich ihnen gegeben habe von meinen Feueropfern. Es ist ein Hochheiliges gleichwie das Sündopfer und das Schuldopfer.

  11. Wer männlich ist unter den Nachkommen Aarons, der soll's essen. Das sei ein ewiges Anrecht für eure Nachkommen an den Feueropfern des HERRN. Wer sie anrührt, soll dem Heiligtum gehören.

  12. Und der HERR redete mit Mose und sprach:

  13. Dies soll das Opfer Aarons und seiner Söhne sein, das sie dem HERRN opfern sollen am Tage ihrer Salbung: ein Zehntel Scheffel feinstes Mehl, das tägliche Speisopfer, die eine Hälfte morgens, die andere abends.

  14. In der Pfanne sollst du es mit Öl bereiten; durchgeröstet sollst du es herbeibringen, und in Stücke gebrochen sollst du es opfern zum lieblichen Geruch für den HERRN.

  15. Und der Priester, der unter Aarons Söhnen an seiner Statt gesalbt wird, soll solches tun. Das ist ein ewiges Anrecht des HERRN. Als Ganzopfer soll es verbrannt werden;

  16. denn jedes Speisopfer eines Priesters soll als Ganzopfer verbrannt und nicht gegessen werden.

  17. Und der HERR redete mit Mose und sprach:

  18. Sage Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz des Sündopfers. An der Stätte, wo du das Brandopfer schlachtest, sollst du auch das Sündopfer schlachten vor dem HERRN. Es ist ein Hochheiliges.

  19. Der Priester, der das Sündopfer darbringt, soll es essen an heiliger Stätte im Vorhof der Stiftshütte;

  20. wer das Fleisch des Opfers anrührt, soll dem Heiligtum gehören. Und wer von seinem Blut ein Kleid besprengt, der soll das besprengte Stück waschen an heiliger Stätte.

  21. Und den irdenen Topf, darin es gekocht ist, soll man zerbrechen. Ist's aber ein kupferner Topf, so soll man ihn scheuern und mit Wasser spülen.

  22. Wer männlich ist in den Familien der Priester, darf davon essen; es ist ein Hochheiliges.

  23. Aber von allen Sündopfern, von deren Blut etwas in die Stiftshütte gebracht worden ist, um die Sühnung zu vollziehen im Heiligen, soll man nichts essen, sondern sie mit Feuer verbrennen.

Weitere Opfergesetze

Kapitel 7

  1. Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers. Es ist ein Hochheiliges.

  2. An der Stätte, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und sein Blut ringsum an den Altar sprengen.

  3. Und all sein Fett soll man opfern, den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt,

  4. die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und den Lappen an der Leber; an den Nieren soll er ihn ablösen.

  5. Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen zum Feueropfer für den HERRN; es ist ein Schuldopfer.

  6. Wer männlich ist unter den Priestern, soll das essen an heiliger Stätte; es ist ein Hochheiliges.

  7. Wie das Sündopfer, so soll auch das Schuldopfer sein; für beide soll ein und dasselbe Gesetz gelten; sie sollen dem Priester gehören, der damit die Sühnung vollzieht.

  8. Dem Priester, der jemandes Brandopfer opfert, soll das Fell des Brandopfers gehören, das er geopfert hat.

  9. Und alle Speisopfer, die im Ofen oder im Tiegel oder in der Pfanne gebacken sind, sollen dem Priester gehören, der sie opfert.

  10. Aber alle Speisopfer, die mit Öl vermengt oder trocken sind, sollen allen Söhnen Aarons gehören, einem wie dem andern.

  11. Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HERRN opfert.

  12. Wollen sie es als Lobopfer darbringen, so sollen sie außer dem Schlachtopfer ungesäuerte Kuchen opfern, mit Öl vermengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und feinstes Mehl, durchgerührt, als Kuchen mit Öl vermengt.

  13. Sie sollen aber solche Opfergabe darbringen nebst Kuchen von gesäuertem Brot zu ihrem Lob- und Dankopfer,

  14. und zwar sollen sie je ein Teil als Opfergabe für den HERRN darbringen; es soll dem Priester gehören, der das Blut des Dankopfers sprengt.

  15. Und das Fleisch ihres Lob- und Dankopfers soll an demselben Tage gegessen werden, an dem es geopfert wird, und soll nichts übriggelassen werden bis zum Morgen.

  16. Ist es aber ein Gelübde oder freiwilliges Opfer, so soll es zwar an demselben Tage, da es geopfert ist, gegessen werden; wenn aber etwas übrigbleibt, darf man's am andern Tage essen.

  17. Aber was vom geopferten Fleisch am dritten Tage noch übrig ist, soll mit Feuer verbrannt werden.

  18. Und wenn jemand am dritten Tage essen wird von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird es nicht wohlgefällig sein, und dem, der es geopfert hat, wird es auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird ein Greuel sein; und wer davon ißt, der lädt eine Schuld auf sich.

  19. Auch das Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Jeder, der rein ist, darf vom Opferfleisch essen.

  20. Wer aber essen wird von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN gehört, und hat eine Unreinheit an sich, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.

  21. Und wenn jemand mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, es sei ein unreiner Mensch, ein unreines Vieh oder was sonst ein Greuel ist, und dann vom Fleisch des Dankopfers ißt, das dem HERRN gehört, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.

  22. Und der HERR redete mit Mose und sprach:

  23. Rede mit den Kindern Israel und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Stieren, Schafen und Ziegen.

  24. Das Fett von gefallenen und zerrissenen Tieren dürft ihr zwar zu allerlei benutzen; aber essen dürft ihr's nicht.

  25. Denn wer das Fett ißt von solchen Tieren, von denen man dem HERRN Feueropfer bringt, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.

  26. Ihr sollt auch kein Blut essen, weder vom Vieh noch von Vögeln, überall, wo ihr wohnt.

  27. Jeder, der Blut ißt, wird ausgerottet werden aus seinem Volk.

  28. Und der HERR redete mit Mose und sprach:

  29. Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wer dem HERRN sein Dankopfer darbringen will, der soll herzubringen, was vom Dankopfer dem HERRN gehört.

  30. Er soll es aber mit eigener Hand herzubringen zum Feueropfer für den HERRN; nämlich das Fett soll er bringen samt der Brust, um sie als ein Schwingopfer zu schwingen vor dem HERRN.

  31. Und der Priester soll das Fett in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar, aber die Brust soll Aaron und seinen Söhnen gehören.

  32. Und die rechte Keule sollt ihr dem Priester geben zum Hebopfer von ihren Dankopfern.

  33. Wer von Aarons Söhnen das Blut und das Fett der Dankopfer opfert, dem soll die rechte Keule gehören als sein Anteil.

  34. Denn die Brust des Schwingopfers und die Keule des Hebopfers nehme ich von den Kindern Israel von ihren Dankopfern und gebe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen als ewiges Anrecht bei den Kindern Israel.

  35. Das ist der Anteil Aarons und seiner Söhne an den Feueropfern des HERRN, der ihnen bestimmt wurde an dem Tage, da der HERR sie sich nahen ließ, damit sie seine Priester seien,

  36. der Anteil, von dem der HERR an dem Tage, da er sie salbte, gebot, daß er ihnen gegeben werden sollte von den Kindern Israel als ewiges Anrecht bei allen ihren Nachkommen.

  37. Das ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, des Einsetzungsopfers und des Dankopfers,

  38. wie der HERR es Mose gebot auf dem Berge Sinai an dem Tage, da er den Kindern Israel befahl, ihre Opfer dem HERRN zu opfern in der Wüste Sinai.

Mose weiht Aaron und seine Söhne zum Priesteramt

Kapitel 8

  1. Und der HERR redete mit Mose und sprach:

  2. Nimm Aaron und seine Söhne und die Kleider und das Salböl und den jungen Stier zum Sündopfer, die beiden Widder und den Korb mit ungesäuertem Brot

  3. und versammle die ganze Gemeinde vor der Tür der Stiftshütte.

  4. Mose tat, wie ihm der HERR geboten hatte, und versammelte die Gemeinde vor der Tür der Stiftshütte

  5. und sprach zu ihnen: Dies ist's, was der HERR geboten hat zu tun.

  6. Und Mose ließ herzutreten Aaron und seine Söhne und wusch sie mit Wasser

  7. und legte ihm das leinene Gewand an und gürtete ihn mit dem Gürtel und zog ihm das Obergewand an und tat ihm den Priesterschurz um und gürtete ihn mit dem Gurt des Schurzes.

  8. Dann tat er ihm die Brusttasche an und legte in die Tasche die Lose «Licht und Recht»

  9. und setzte ihm den Kopfbund auf sein Haupt und befestigte an dem Kopfbund vorn das goldene Stirnblatt, den heiligen Reif, wie der HERR es Mose geboten hatte.

  10. Und Mose nahm das Salböl und salbte das Heiligtum und alles, was darin war, und weihte es;

  11. er sprengte damit siebenmal an den Altar und salbte den Altar mit all seinem Gerät und das Becken mit seinem Gestell, daß alles geweiht würde.

  12. Und er goß von dem Salböl auf Aarons Haupt und salbte ihn, daß er geweiht würde,

  13. und brachte herzu Aarons Söhne und zog ihnen das leinene Gewand an und gürtete sie mit dem Gürtel und setzte ihnen hohe Mützen auf, wie ihm der HERR geboten hatte.

  14. Und er ließ herzuführen den Stier zum Sündopfer. Und Aaron und seine Söhne legten ihre Hände auf seinen Kopf.

  15. Und Mose schlachtete ihn und nahm das Blut und tat es mit seinem Finger ringsum auf die Hörner des Altars und entsündigte den Altar und goß das Blut an den Fuß des Altars und weihte ihn, indem er ihn entsühnte.

  16. Und er nahm alles Fett am Eingeweide, den Lappen an der Leber und die beiden Nieren mit dem Fett daran und ließ es in Rauch aufgehen auf dem Altar.

  17. Aber den Stier mit seinem Fell, dem Fleisch und dem Mist verbrannte er mit Feuer draußen vor dem Lager, wie ihm der HERR geboten hatte.

  18. Und er brachte herzu den einen Widder zum Brandopfer. Und Aaron und seine Söhne legten ihre Hände auf seinen Kopf.

  19. Und Mose schlachtete ihn und sprengte das Blut ringsum an den Altar,

  20. zerlegte den Widder in seine Stücke und verbrannte den Kopf, die Stücke und das Fett

  21. und wusch die Eingeweide und Schenkel mit Wasser und ließ dann den ganzen Widder in Rauch aufgehen auf dem Altar. Das war ein Brandopfer zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer für den HERRN, wie ihm der HERR geboten hatte.

  22. Er brachte auch herzu den andern Widder zum Einsetzungsopfer. Und Aaron und seine Söhne legten ihre Hände auf seinen Kopf.

  23. Und Mose schlachtete ihn und nahm von seinem Blut und tat es Aaron auf sein rechtes Ohrläppchen und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.

  24. Und er brachte herzu Aarons Söhne und tat von dem Blut auf ihr rechtes Ohrläppchen und auf den Daumen ihrer rechten Hand und auf die große Zehe ihres rechten Fußes und sprengte das Blut ringsum an den Altar.

  25. Und er nahm das Fett und den Fettschwanz und alles Fett am Eingeweide und den Lappen an der Leber, die beiden Nieren mit dem Fett daran und die rechte Keule;

  26. dazu nahm er von dem Korb mit dem ungesäuerten Brot, der vor dem HERRN stand, einen ungesäuerten Kuchen und einen Brotkuchen mit Öl und einen Fladen und legte es auf das Fett und auf die rechte Keule.

  27. Und er legte das alles auf die Hände Aarons und seiner Söhne und schwang es als Schwingopfer vor dem HERRN

  28. und nahm alles wieder von ihren Händen und ließ es in Rauch aufgehen auf dem Altar, oben auf dem Brandopfer. Das war ein Einsetzungsopfer zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer für den HERRN.

  29. Und Mose nahm die Brust und schwang sie als ein Schwingopfer vor dem HERRN; die erhielt Mose als seinen Anteil an dem Widder des Einsetzungsopfers, wie ihm der HERR geboten hatte.

  30. Und Mose nahm von dem Salböl und dem Blut auf dem Altar und sprengte es auf Aaron und seine Kleider, auf seine Söhne und ihre Kleider; so weihte er Aaron und seine Kleider, seine Söhne und ihre Kleider.

  31. Und Mose sprach zu Aaron und seinen Söhnen: Kocht das Fleisch vor der Tür der Stiftshütte und eßt es daselbst, dazu auch das Brot im Korbe des Einsetzungsopfers, wie mir geboten ist, daß es Aaron und seine Söhne essen sollen.

  32. Was aber übrigbleibt vom Fleisch und Brot, das sollt ihr mit Feuer verbrennen.

  33. Und ihr sollt sieben Tage lang nicht weggehen von der Tür der Stiftshütte, bis die Tage eures Einsetzungsopfers um sind; denn sieben Tage sollen eure Hände gefüllt werden.

  34. Wie es am heutigen Tage geschehen ist, so hat der HERR geboten, auch fernerhin zu tun, auf daß ihr entsühnt werdet.

  35. Und ihr sollt vor der Tür der Stiftshütte Tag und Nacht bleiben sieben Tage lang und sollt nach dem Gebot des HERRN tun, daß ihr nicht sterbet; denn so ist es mir geboten.

  36. Und Aaron und seine Söhne taten alles, was der HERR durch Mose geboten hatte.

Das erste Opfer Aarons und seiner Söhne

Kapitel 9

  1. Und am achten Tage rief Mose Aaron und seine Söhne und die Ältesten in Israel

  2. und sprach zu Aaron: Nimm dir einen jungen Stier zum Sündopfer und einen Widder zum Brandopfer, beide ohne Fehler, und bringe sie vor den HERRN.

  3. Und rede mit den Kindern Israel und sprich: Nehmt einen Ziegenbock zum Sündopfer und ein Kalb und ein Schaf, beide ein Jahr alt und ohne Fehler, zum Brandopfer

  4. und einen Stier und einen Widder zum Dankopfer, daß wir sie vor dem HERRN opfern, und ein Speisopfer, mit Öl vermengt. Denn heute wird euch der HERR erscheinen.

  5. Und sie brachten, was Mose geboten hatte, vor die Tür der Stiftshütte, und es trat herzu die ganze Gemeinde und stellte sich auf vor dem HERRN.

  6. Da sprach Mose: Das ist's, was der HERR geboten hat, daß ihr es tun sollt, auf daß euch des HERRN Herrlichkeit erscheine.

  7. Und Mose sprach zu Aaron: Tritt zum Altar und bringe dar dein Sündopfer und dein Brandopfer und entsühne dich und dein Haus. Danach bringe dar die Opfergabe des Volks und entsühne es auch, wie der HERR geboten hat.

  8. Und Aaron trat zum Altar und schlachtete den jungen Stier als sein Sündopfer.

  9. Und seine Söhne brachten das Blut zu ihm, und er tauchte mit seinem Finger ins Blut und tat es auf die Hörner des Altars und goß das Blut an den Fuß des Altars.

  10. Aber das Fett und die Nieren und den Lappen an der Leber vom Sündopfer ließ er in Rauch aufgehen auf dem Altar, wie der HERR es Mose geboten hatte.

  11. Und das Fleisch und das Fell verbrannte er mit Feuer draußen vor dem Lager.

  12. Danach schlachtete er das Brandopfer; und Aarons Söhne brachten das Blut zu ihm, und er sprengte es ringsum an den Altar.

  13. Und sie brachten das Brandopfer zu ihm, Stück um Stück, und den Kopf, und er ließ es in Rauch aufgehen auf dem Altar.

  14. Und er wusch die Eingeweide und die Schenkel und ließ sie in Rauch aufgehen oben auf dem Brandopfer auf dem Altar.

  15. Danach brachte er herzu die Opfergabe des Volks und nahm den Bock, das Sündopfer des Volks, und schlachtete ihn und machte ein Sündopfer daraus wie das vorige.

  16. Und brachte das Brandopfer herzu und tat damit der Ordnung gemäß.

  17. Und brachte herzu das Speisopfer und nahm eine Handvoll und ließ es in Rauch aufgehen auf dem Altar, außer dem Brandopfer am Morgen.

  18. Danach schlachtete er den Stier und den Widder als Dankopfer des Volks. Und seine Söhne brachten ihm das Blut; das sprengte er ringsum an den Altar.

  19. Aber das Fett vom Stier und vom Widder, den Fettschwanz und das Fett am Eingeweide und die Nieren und den Lappen an der Leber,

  20. all dieses Fett legten sie auf die Brust, und er ließ das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehen.

  21. Aber die Brust und die rechte Keule schwang Aaron als Schwingopfer vor dem HERRN, wie der HERR es Mose geboten hatte.

  22. Und Aaron hob seine Hände auf zum Volk und segnete sie und stieg herab, nachdem er das Sündopfer, Brandopfer und Dankopfer dargebracht hatte.

  23. Und Mose und Aaron gingen in die Stiftshütte. Und als sie wieder herauskamen, segneten sie das Volk. Da erschien die Herrlichkeit des HERRN allem Volk.

  24. Und ein Feuer ging aus von dem HERRN und verzehrte das Brandopfer und das Fett auf dem Altar. Da alles Volk das sah, frohlockten sie und fielen auf ihr Antlitz.

Der Tod Nadabs und Abihus und seine Folgen

Kapitel 10

  1. Und Aarons Söhne Nadab und Abihu nahmen ein jeder seine Pfanne und taten Feuer hinein und legten Räucherwerk darauf und brachten so ein fremdes Feuer vor den HERRN, das er ihnen nicht geboten hatte.

  2. Da fuhr ein Feuer aus von dem HERRN und verzehrte sie, daß sie starben vor dem HERRN.

  3. Da sprach Mose zu Aaron: Das ist's, was der HERR gesagt hat: Ich erzeige mich heilig an denen, die mir nahe sind, und vor allem Volk erweise ich mich herrlich. Und Aaron schwieg.

  4. Mose aber rief Mischaël und Elizaphan, die Söhne Usiëls, des Oheims Aarons, und sprach zu ihnen: Tretet hinzu und tragt eure Brüder von dem Heiligtum hinaus vor das Lager.

  5. Und sie traten hinzu und trugen sie hinaus mit ihren leinenen Gewändern vor das Lager, wie Mose gesagt hatte.

  6. Da sprach Mose zu Aaron und seinen Söhnen Eleasar und Ithamar: Ihr sollt euer Haupthaar nicht wirr hängen lassen und eure Kleider nicht zerreißen, daß ihr nicht sterbet und der Zorn über die ganze Gemeinde komme. Laßt aber eure Brüder, das ganze Haus Israel, weinen über diesen Brand, den der HERR angerichtet hat.

  7. Ihr sollt auch nicht hinweggehen von der Tür der Stiftshütte, ihr würdet sonst sterben; denn das Salböl des HERRN ist auf euch. Und sie taten, wie Mose sagte.

  8. Der HERR aber redete mit Aaron und sprach:

  9. Du und deine Söhne, ihr sollt weder Wein noch starke Getränke trinken, wenn ihr in die Stiftshütte geht, damit ihr nicht sterbt. Das sei eine ewige Ordnung für alle eure Nachkommen.

  10. Ihr sollt unterscheiden, was heilig und unheilig, was unrein und rein ist,

  11. und Israel lehren alle Ordnungen, die der HERR ihnen durch Mose verkündet hat.

  12. Und Mose redete mit Aaron und mit seinen Söhnen Eleasar und Ithamar, die ihm noch geblieben waren: Nehmt das Speisopfer, das übriggeblieben ist von den Feueropfern des HERRN, und esset es ungesäuert bei dem Altar; denn es ist ein Hochheiliges.

  13. Ihr sollt es aber an heiliger Stätte essen; denn das ist dein und deiner Söhne Anrecht an den Feueropfern des HERRN; denn so ist mir's geboten.

  14. Auch die Brust des Schwingopfers und die Keule des Hebopfers sollst du mit deinen Söhnen und deinen Töchtern essen an reiner Stätte; denn solches Anrecht an den Dankopfern Israels ist dir und deinen Kindern gegeben.

  15. Denn diese Keule und diese Brust soll man zu den Feueropfern des Fettes bringen, daß sie als Schwingopfer geschwungen werden vor dem HERRN; es gehört dir und deinen Söhnen als ewiges Anrecht, wie der HERR geboten hat.

  16. Und Mose suchte den Bock des Sündopfers und fand ihn verbrannt. Und er wurde zornig über Eleasar und Ithamar, Aarons Söhne, die ihm noch geblieben waren, und sprach:

  17. Warum habt ihr das Sündopfer nicht gegessen an heiliger Stätte? Denn es ist ein Hochheiliges, und der HERR hat es euch gegeben, daß ihr die Schuld der Gemeinde wegnehmen und sie vor ihm entsühnen sollt.

  18. Siehe, sein Blut ist nicht in das Heilige hineingebracht worden. Ihr solltet das Opfer im Heiligen gegessen haben, wie ich geboten hatte.

  19. Aaron aber sprach zu Mose: Siehe, heute haben sie ihr Sündopfer und ihr Brandopfer vor dem HERRN geopfert, und es ist mir so ergangen, wie du siehst; und ich sollte heute essen vom Sündopfer? Sollte das dem HERRN gefallen?

  20. Als Mose das hörte, ließ er sich's gefallen.

Gesetz über reine und unreine Tiere

Kapitel 11

  1. Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach zu ihnen:

  2. Redet mit den Kindern Israel und sprecht: Dies sind die Tiere, die ihr essen dürft unter allen Tieren auf dem Lande.

  3. Alles, was gespaltene Klauen hat, ganz durchgespalten, und wiederkäut unter den Tieren, das dürft ihr essen.

  4. Nur diese dürft ihr nicht essen von dem, was wiederkäut und gespaltene Klauen hat: das Kamel, denn es ist zwar ein Wiederkäuer, hat aber keine durchgespaltenen Klauen; darum soll es euch unrein sein;

  5. den Klippdachs, denn er ist zwar ein Wiederkäuer, hat aber keine durchgespaltenen Klauen; darum soll er euch unrein sein;

  6. den Hasen, denn er ist auch ein Wiederkäuer, hat aber keine durchgespaltenen Klauen; darum soll er euch unrein sein;

  7. das Schwein, denn es hat wohl durchgespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer; darum soll es euch unrein sein.

  8. Vom Fleisch dieser Tiere dürft ihr weder essen noch ihr Aas anrühren; denn sie sind euch unrein.

  9. Dies dürft ihr essen von dem, was im Wasser lebt: alles, was Flossen und Schuppen hat im Wasser, im Meer und in den Bächen, dürft ihr essen.

  10. Alles aber, was nicht Flossen und Schuppen hat im Meer und in den Bächen von allem, was sich regt im Wasser, und allem, was lebt im Wasser, soll euch ein Greuel sein.

  11. Von ihrem Fleisch dürft ihr nicht essen und ihr Aas sollt ihr verabscheuen, denn sie sind ein Greuel für euch.

  12. Denn alles, was nicht Flossen und Schuppen hat im Wasser, sollt ihr verabscheuen.

  13. Und diese sollt ihr verabscheuen unter den Vögeln, daß ihr sie nicht esset, denn ein Greuel sind sie: den Adler, den Habicht, den Fischaar,

  14. den Geier, die Weihe mit ihrer Art

  15. und alle Raben mit ihrer Art,

  16. den Strauß, die Nachteule, den Kuckuck, den Sperber mit seiner Art,

  17. das Käuzchen, den Schwan, den Uhu,

  18. die Fledermaus, die Rohrdommel,

  19. den Storch, den Reiher, den Häher mit seiner Art, den Wiedehopf und die Schwalbe.

  20. Auch alles kleine Getier, das Flügel hat und auf vier Füßen geht, soll euch ein Greuel sein.

  21. Doch dies dürft ihr essen von allem, was sich regt und Flügel hat und auf vier Füßen geht: was oberhalb der Füße noch zwei Schenkel hat, womit es auf Erden hüpft.

  22. Von diesen könnt ihr essen die Heuschrecken, als da sind: den Arbe mit seiner Art, den Solam mit seiner Art, den Hargol mit seiner Art und den Hagab mit seiner Art.

  23. Alles aber, was sonst Flügel und vier Füße hat, soll euch ein Greuel sein.

  24. An diesen werdet ihr euch verunreinigen – wer ihr Aas anrührt, der wird unrein sein bis zum Abend;

  25. und wer ihr Aas trägt, soll seine Kleider waschen und wird unrein sein bis zum Abend -:

  26. an allem Getier, das gespaltene Klauen hat, aber nicht ganz durchgespaltene, und nicht wiederkäut. Unrein soll es euch sein, und wer es anrührt, wird unrein sein.

  27. Und alles, was auf Tatzen geht unter den Tieren, die auf vier Füßen gehen, soll euch unrein sein. Wer ihr Aas anrührt, wird unrein sein bis zum Abend.

  28. Und wer ihr Aas trägt, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis zum Abend; denn sie sind euch unrein.

  29. Diese sollen euch auch unrein sein unter den Tieren, die auf der Erde wimmeln: das Wiesel, die Maus, die Kröte, ein jedes mit seiner Art,

  30. der Gecko, der Molch, die Eidechse, die Blindschleiche und der Maulwurf.

  31. Die sind euch unrein unter allem, was da kriecht. Wer ihr Aas anrührt, der wird unrein sein bis zum Abend.

  32. Und alles, worauf ihr Aas fällt, das wird unrein, jedes hölzerne Gefäß oder Kleider oder Fell oder Sack. Und alles Gerät, das zum Gebrauch dient, soll man ins Wasser tun; es ist unrein bis zum Abend und dann wieder rein.

  33. Ist es aber ein irdenes Gefäß, in das ein solches Aas hineinfällt, so wird alles unrein, was darin ist, und ihr sollt es zerbrechen.

  34. Alle Speise, die man essen könnte, wird unrein, wenn jenes Wasser darankommt; und alles Getränk, das man trinken könnte, wird in solchen Gefäßen unrein.

  35. Und alles, worauf ein solches Aas fällt, wird unrein, es sei Ofen oder Herd; man soll es zerbrechen, denn es ist unrein und soll euch unrein sein.

  36. Nur die Brunnen und Zisternen, in denen sich Wasser sammelt, bleiben rein. Wer aber das Aas darin anrührt, ist unrein.

  37. Und wenn ein solches Aas auf Samen fällt, den man sät, so bleibt er doch rein.

  38. Wenn man aber Wasser über den Samen gegossen hat und es fällt danach ein solches Aas darauf, so wird er euch unrein.

  39. Wenn eins von den Tieren stirbt, die euch zur Speise dienen: wer ihr Aas anrührt, wird unrein bis zum Abend.

  40. Wer von solchem Aas ißt, der soll sein Kleid waschen; er wird unrein sein bis zum Abend. Auch wer ein solches Aas trägt, soll sein Kleid waschen; er wird unrein sein bis zum Abend.

  41. Was auf der Erde kriecht, das soll euch ein Greuel sein, und man soll es nicht essen.

  42. Alles, was auf dem Bauch kriecht, und alles, was auf vier oder mehr Füßen geht, unter allem, was auf der Erde kriecht, dürft ihr nicht essen; denn es soll euch ein Greuel sein.

  43. Macht euch selbst nicht zum Greuel an allem kleinen Getier, das da wimmelt, und macht euch nicht unrein an ihm, so daß ihr dadurch unrein werdet.

  44. Denn ich bin der HERR, euer Gott. Darum sollt ihr euch heiligen, so daß ihr heilig werdet, denn ich bin heilig; und ihr sollt euch nicht unrein machen an irgendeinem Getier, das auf der Erde kriecht.

  45. Denn ich bin der HERR, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euer Gott sei. Darum sollt ihr heilig sein, denn ich bin heilig.

  46. Das ist das Gesetz von den vierfüßigen Tieren und Vögeln und von allen Tieren, die sich regen im Wasser, und von allen Tieren, die auf der Erde kriechen,

  47. auf daß ihr unterscheidet, was unrein und rein ist und welches Tier man essen und welches man nicht essen darf.

Gesetz für die Wöchnerinnen

Kapitel 12

  1. Und der HERR redete mit Mose und sprach:

  2. Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn eine Frau empfängt und einen Knaben gebiert, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Tage hat.

  3. Und am achten Tage soll man ihn beschneiden.

  4. Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis die Tage ihrer Reinigung um sind.

  5. Gebiert sie aber ein Mädchen, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Tage hat, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung.

  6. Und wenn die Tage ihrer Reinigung für den Sohn oder für die Tochter um sind, soll sie dem Priester ein einjähriges Schaf bringen zum Brandopfer und eine Taube oder Turteltaube zum Sündopfer vor die Tür der Stiftshütte.

  7. Der soll es opfern vor dem HERRN und sie entsühnen, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die Frau, die einen Knaben oder ein Mädchen gebiert.

  8. Vermag sie aber nicht ein Schaf aufzubringen, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester entsühnen, daß sie rein werde.

Gesetz über die Feststellung von Aussatz

Kapitel 13

  1. Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:

  2. Wenn bei einem Menschen an seiner Haut eine Erhöhung oder ein Ausschlag oder ein weißer Flecken entsteht und zu einer aussätzigen Stelle an der Haut wird, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern.

  3. Und wenn der Priester die Stelle an der Haut sieht, daß die Haare dort weiß geworden sind und die Stelle tiefer ist als die übrige Haut, so ist es eine aussätzige Stelle. Wenn der Priester das an ihm sieht, soll er ihn unrein sprechen.

  4. Wenn aber ein weißer Flecken an seiner Haut ist und doch die Stelle nicht tiefer anzusehen ist als die übrige Haut und die Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester ihn einschließen sieben Tage

  5. und am siebenten Tage besehen. Ist es so, daß die Stelle geblieben ist, wie er sie zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen auf der Haut, so soll ihn der Priester abermals sieben Tage einschließen.

  6. Und wenn er ihn erneut nach sieben Tagen besieht und findet, daß die Stelle blaß geworden ist und nicht weitergefressen hat auf der Haut, so soll er ihn rein sprechen; denn es ist nur ein Ausschlag. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.

  7. Wenn aber der Ausschlag weiterfrißt auf der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und er wird nun erneut vom Priester besehen

  8. und wenn der Priester dann sieht, daß der Ausschlag weitergefressen hat auf der Haut, so soll er ihn unrein sprechen; es ist Aussatz.

  9. Wenn an einem Menschen eine aussätzige Stelle ist, so soll man ihn zum Priester bringen.

  10. Wenn der sieht und findet, daß eine weiße Erhöhung auf der Haut ist und die Haare dort weiß geworden sind und wildes Fleisch in der Erhöhung ist,

  11. so ist es schon alter Aussatz auf seiner Haut. Darum soll ihn der Priester unrein sprechen und nicht erst einschließen; denn er ist schon unrein.

  12. Wenn aber Aussatz ausbricht auf der Haut und bedeckt die ganze Haut, vom Kopf bis zum Fuß, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,

  13. und wenn der Priester ihn dann besieht und findet, daß der Aussatz den ganzen Leib bedeckt hat, so soll er ihn rein sprechen, weil alles an ihm weiß geworden ist; er ist rein.

  14. Findet sich aber wildes Fleisch an dem Tage, da er besehen wird, so ist er unrein.

  15. Und wenn der Priester das wilde Fleisch besieht, soll er ihn unrein sprechen, denn das wilde Fleisch ist unrein; es ist Aussatz.

  16. Verändert sich aber das wilde Fleisch und wird wieder weiß, so soll er zum Priester kommen.

  17. Und wenn ihn der Priester besieht und findet, daß die Stelle weiß geworden ist, soll er ihn rein sprechen; er ist rein.

  18. Wenn jemand auf der Haut ein Geschwür bekommt und es heilt wieder,

  19. danach aber an derselben Stelle eine weiße Erhöhung oder ein weißrötlicher Flecken entsteht, so soll er vom Priester besehen werden.

  20. Wenn dann der Priester sieht, daß die Stelle tiefer anzusehen ist als die übrige Haut und das Haar dort weiß geworden ist, so soll er ihn unrein sprechen; es ist Aussatz, der in dem Geschwür ausgebrochen ist.

  21. Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und die Stelle nicht tiefer als die übrige Haut und blaß geworden ist, so soll er ihn sieben Tage einschließen.

  22. Frißt es weiter auf der Haut, so soll er ihn unrein sprechen; es ist eine aussätzige Stelle.

  23. Bleibt aber der weiße Flecken so stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe von einem Geschwür, und der Priester soll ihn rein sprechen.

  24. Wenn sich jemand an der Haut verbrennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist

  25. und der Priester es besieht und findet das Haar weiß geworden an dem Brandmal und die Stelle erscheint tiefer als die übrige Haut, so ist es Aussatz, der in dem Brandmal ausgebrochen ist. Darum soll ihn der Priester unrein sprechen; es ist eine aussätzige Stelle.

  26. Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht weiß geworden sind und es nicht tiefer ist als die übrige Haut und dazu blaß geworden ist, so soll er ihn sieben Tage einschließen,

  27. und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat es weitergefressen auf der Haut, so soll er ihn unrein sprechen; es ist eine aussätzige Stelle.

  28. Ist aber der Flecken stehengeblieben und hat nicht weitergefressen auf der Haut und ist dazu blaß geworden, so ist es nur die Erhöhung eines Brandmals. Und der Priester soll ihn rein sprechen; denn es ist die Narbe eines Brandmals.

  29. Wenn ein Mann oder eine Frau auf dem Kopf oder am Bart eine Stelle hat

  30. und der Priester die Stelle besieht und findet, daß sie tiefer aussieht als die übrige Haut und das Haar dort goldgelb und dünn ist, so soll er ihn unrein sprechen; denn es ist Grind, das ist der Aussatz des Kopfes oder des Bartes.

  31. Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist als die Haut, aber das Haar dort nicht schwarz ist, soll er ihn sieben Tage einschließen.

  32. Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldgelbes Haar da ist und der Grind nicht tiefer aussieht als die übrige Haut,

  33. so soll er sich scheren, doch so, daß er die grindige Stelle nicht schere; und der Priester soll ihn abermals sieben Tage einschließen.

  34. Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat auf der Haut und nicht tiefer aussieht als die übrige Haut, so soll ihn der Priester rein sprechen; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.

  35. Frißt aber der Grind weiter auf der Haut, nachdem er rein gesprochen ist,

  36. und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind weitergefressen hat auf der Haut, so soll er nicht mehr danach fragen, ob die Haare goldgelb sind; denn er ist unrein.

  37. Ist es aber vor Augen, daß der Grind stehengeblieben und schwarzes Haar dort aufgegangen ist, so ist der Grind heil, und er ist rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen.

  38. Wenn bei einem Mann oder einer Frau auf der Haut weiße Flecken entstehen

  39. und der Priester besieht es und es sind blasse weiße Flecken, so ist es ein gutartiger Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist; er ist rein.

  40. Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er am Hinterkopf kahl wird, der ist rein.

  41. Fallen sie ihm vorn am Kopf aus und entsteht eine Glatze, so ist er rein.

  42. Bildet sich aber an der Glatze eine weißrötliche Stelle, so ist bei ihm Aussatz an der Glatze ausgebrochen.

  43. Wenn ihn der Priester nun besieht und findet, daß eine weißrötliche Erhöhung an seiner Glatze ist, daß es aussieht wie sonst Aussatz auf der Haut,

  44. so ist er aussätzig und unrein, und der Priester soll ihn unrein sprechen; er hat Aussatz an seinem Kopf.

  45. Wer nun aussätzig ist, soll zerrissene Kleider tragen und das Haar lose und den Bart verhüllt und soll rufen: Unrein, unrein!

  46. Und solange die Stelle an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen, und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein.

  47. Wenn eine aussätzige Stelle an einem Kleid ist, es sei wollen oder leinen,

  48. an Gewebtem oder Gewirktem, es sei leinen oder wollen, oder an Leder oder an allem, was aus Leder gemacht wird,

  49. und wenn die Stelle grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Leder oder am Gewebten oder Gewirkten oder an irgend einem Ding, das von Leder gemacht ist, so ist das eine aussätzige Stelle; darum soll es der Priester besehen.

  50. Und wenn er die Stelle besehen hat, soll er es einschließen sieben Tage.

  51. Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß die Stelle weitergefressen hat am Kleid, am Gewebten oder am Gewirkten, am Leder oder an allem, was man aus Leder macht, so ist die Stelle fressender Aussatz, und es ist unrein.

  52. Und man soll das Kleid verbrennen oder das Gewebte oder Gewirkte, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Lederwerk, woran solche Stelle ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen.

  53. Sieht aber der Priester, daß die Stelle nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Gewebten oder am Gewirkten oder an allerlei Lederwerk,

  54. so soll er gebieten, daß man das wasche, woran die Stelle ist, und soll es einschließen weitere sieben Tage.

  55. Und wenn der Priester sieht, nachdem die Stelle gewaschen ist, daß die Stelle unverändert ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein, und du sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen an der kahlen Stelle außen oder innen.

  56. Wenn aber der Priester sieht, daß die Stelle verblaßt ist nach dem Waschen, so soll er sie herausreißen aus dem Kleid, dem Leder, dem Gewebten oder Gewirkten.

  57. Zeigt sie sich aber wiederum am Kleid, am Gewebten, am Gewirkten oder an allerlei Lederwerk, so ist es ausbrechender Aussatz, und du sollst mit Feuer verbrennen, woran solche Stelle ist.

  58. Das Kleid aber oder das Gewebte oder Gewirkte oder allerlei Lederwerk, das gewaschen ist und von dem die Stelle gewichen ist, soll man zum zweiten Mal waschen, so ist es rein.

  59. Das ist das Gesetz über die aussätzigen Stellen an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, an Gewebtem oder an Gewirktem und an allerlei Lederwerk, wie sie rein oder unrein zu sprechen sind.

Gesetz über die Reinigung von Aussätzigen

Kapitel 14

  1. Und der HERR redete mit Mose und sprach:

  2. Dies ist das Gesetz über den Aussätzigen, wenn er gereinigt werden soll. Er soll zum Priester kommen,

  3. und der Priester soll aus dem Lager gehen und feststellen, daß die Kranke Stelle am Aussätzigen heil geworden ist,

  4. und soll gebieten, daß man für den, der zu reinigen ist, zwei lebendige Vögel nehme, reine Tiere, und Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Ysop,

  5. und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser.

  6. Und er soll den lebendigen Vogel nehmen zusammen mit dem Zedernholz, der scharlachfarbenen Wolle und dem Ysop und ihn in das Blut des Vogels tauchen, der über dem frischen Wasser geschlachtet ist,

  7. und siebenmal den besprengen, der vom Aussatz zu reinigen ist, und ihn so reinigen und den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen lassen.

  8. Der aber, der sich reinigt, soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abscheren und sich mit Wasser abwaschen, so ist er rein. Danach gehe er ins Lager; doch soll er sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.

  9. Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abscheren auf dem Kopf, am Bart, an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und seinen Leib mit Wasser abwaschen, so ist er rein.

  10. Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen, männliche Tiere ohne Fehler, und ein einjähriges Schaf ohne Fehler und drei Zehntel feinstes Mehl zum Speisopfer, mit Öl vermengt, und einen Becher Öl.

  11. Und der Priester soll den, der sich reinigt, und dies alles darstellen vor dem HERRN, an der Tür der Stiftshütte.

  12. Und er soll das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer darbringen mit dem Becher Öl und soll beides vor dem HERRN als Schwingopfer schwingen

  13. und danach das Lamm schlachten, wo man das Sündopfer und Brandopfer schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester; es ist ein Hochheiliges.

  14. Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es dem, der sich reinigt, auf das Läppchen des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.

  15. Danach soll er von dem Becher Öl nehmen und es in seine eigene linke Hand gießen

  16. und mit seinem rechten Finger in das Öl tauchen, das in seiner linken Hand ist, und etwas vom Öl mit seinem Finger siebenmal sprengen vor dem HERRN.

  17. Auf das Blut des Schuldopfers aber soll er von dem übrigen Öl in seiner Hand dem, der sich reinigt, auf das Läppchen des rechten Ohrs tun und auf den rechten Daumen und auf die große Zehe seines rechten Fußes.

  18. Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf den Kopf dessen tun, der sich reinigt, und ihn entsühnen vor dem HERRN.

  19. Dann soll er das Sündopfer zurichten und den, der sich reinigt, von seiner Unreinheit entsühnen und soll danach das Brandopfer schlachten

  20. und soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihn entsühnen, so ist er rein.

  21. Ist er aber arm und vermag nicht so viel aufzubringen, so nehme er ein männliches Lamm zum Schuldopfer als Schwingopfer zu seiner Entsühnung und ein Zehntel feinstes Mehl, mit Öl vermengt, zum Speisopfer und einen Becher Öl

  22. und zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben, die er aufbringen kann, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer,

  23. und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester an die Tür der Stiftshütte vor den HERRN.

  24. Da soll der Priester das Lamm des Schuldopfers nehmen und den Becher Öl und soll alles schwingen vor dem HERRN

  25. und das Lamm des Schuldopfers schlachten, von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es dem, der sich reinigt, auf das Läppchen seines rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes

  26. und soll von dem Öl in seine eigene linke Hand gießen

  27. und mit seinem rechten Finger von dem Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen vor dem HERRN.

  28. Auf das Blut des Schuldopfers aber soll er von dem übrigen Öl in seiner Hand dem, der sich reinigt, auf das Läppchen seines rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.

  29. Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem, der sich reinigt, auf den Kopf tun, um ihn zu entsühnen vor dem HERRN,

  30. und danach die eine Turteltaube oder andere Taube, wie er sie hat aufbringen können,

  31. zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer bereiten samt dem Speisopfer. So soll der Priester den, der sich reinigt, entsühnen vor dem HERRN.

  32. Das ist das Gesetz für den Aussätzigen, der nicht so viel aufbringen kann zu seiner Reinigung.

Gesetz über Aussatz an Häusern

  1. Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:

  2. Wenn ihr ins Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich lasse an irgendeinem Hause eures Landes eine aussätzige Stelle entstehen,

  3. so soll der kommen, dem das Haus gehört, es dem Priester ansagen und sprechen: Es sieht mir aus, als sei Aussatz an meinem Hause.

  4. Da soll der Priester gebieten, daß sie das Haus ausräumen, ehe der Priester hineingeht, die Stelle zu besehen, damit nicht alles unrein werde, was im Hause ist. Danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.

  5. Wenn er nun den Ausschlag besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grünliche oder rötliche Stellen sind, die tiefer aussehen als sonst die Wand,

  6. so soll er aus dem Hause herausgehen, an die Tür treten und das Haus für sieben Tage verschließen.

  7. Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und sieht, daß der Ausschlag weitergefressen hat an der Wand des Hauses,

  8. so soll er die Steine ausbrechen lassen, an denen der Ausschlag ist, und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen.

  9. Und das Haus soll man innen ringsherum abschaben und den abgeschabten Lehm hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort schütten

  10. und andere Steine nehmen und statt jener einsetzen und andern Lehm nehmen und das Haus neu bewerfen.

  11. Wenn dann der Ausschlag wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus neu beworfen hat,

  12. so soll der Priester hineingehen. Und wenn er sieht, daß der Ausschlag weitergefressen hat am Hause, so ist es gewiß ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein.

  13. Darum soll man das Haus abbrechen, Steine und Holz und allen Lehm am Hause, und soll es hinausbringen vor die Stadt an einen unreinen Ort.

  14. Und wer in das Haus geht, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis zum Abend.

  15. Und wer darin schläft oder darin ißt, der soll seine Kleider waschen.

  16. Wenn aber der Priester hineingeht und sieht, daß der Ausschlag nicht weiter am Hause gefressen hat, nachdem es neu beworfen ist, so soll er es rein sprechen; denn der Ausschlag ist heil geworden.

  17. Und er soll für das Haus zur Entsündigung zwei Vögel nehmen, Zedernholz, karmesinfarbene Wolle und Ysop

  18. und den einen Vogel schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser.

  19. Und er soll nehmen das Zedernholz, die karmesinfarbene Wolle, den Ysop und den lebendigen Vogel und sie in des geschlachteten Vogels Blut und in das frische Wasser tauchen und das Haus siebenmal besprengen

  20. und soll so das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels und mit dem frischen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit dem Ysop und mit der karmesinfarbenen Wolle

  21. und soll den lebendigen Vogel hinaus vor die Stadt ins freie Feld fliegen lassen und das Haus entsühnen, so ist es rein.

  22. Das ist das Gesetz über alle Arten des Aussatzes und Grindes,

  23. über den Aussatz an Kleidern und Häusern,

  24. über Erhöhungen, Ausschlag und weiße Flecken,

  25. damit man Weisung habe, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz über den Aussatz.

3. Mose 15-27